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Verpflichtung Des Betreibers - scherzinger 4030-Serie Betriebsanleitung

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Verpflichtung des Betreibers

1.9
BA Pumpe
Ausgabe 5.0.0
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Fachkräfte mit diesem Produkt (Pumpe) arbeiten
zu lassen, die
·
entsprechend den auszuführenden Tätigkeiten ausreichend ausgebildet wurden.
·
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit, Explosionsschutz
und Unfallverhütung vertraut und von qualifiziertem Personal in die Handhabung
des Produktes (Pumpe) eingewiesen wurden.
·
die Sicherheits- und Warnhinweise in der Betriebsanleitung gelesen und
verstanden haben.
Beachten Sie bitte im Interesse aller Beteiligten die folgenden Anweisungen:
·
Ergänzen Sie die Betriebsanleitung um allgemeingültige, gesetzliche und
sonstige verbindliche Regelungen zur Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und
Umweltschutz sowie zum Explosionsschutz und instruieren Sie das mit dem
Produkt (Pumpe) beschäftigte Personal darin!
·
Ergänzen Sie die Betriebsanleitung um Anweisungen zur Berücksichtigung
betrieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeitsorganisation,
Arbeitsabläufe, eingesetztem Personal (einschließlich Aufsichts- und
Meldepflicht)!
·
Legen Sie die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Reinigen,
Warten etc. eindeutig fest!
·
Überprüfen Sie das sicherheits- und gefahrenbewusste Arbeiten des Personals
in regelmäßigen Abständen!
·
Treffen Sie Maßnahmen, damit das Produkt (Pumpe) nur in sicherem,
funktionsfähigem Zustand betrieben wird!
·
Lassen Sie das Produkt (Pumpe) in den vorgegebenen Intervallen reinigen und
warten ( Kapitel
"Wartung / Reinigung
·
Lassen Sie ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers keine baulichen
Veränderungen (mit Ausnahme der in der Betriebsanleitung beschriebenen)
durchführen!
·
Regeln Sie, dass Personen, die nicht mit Hilfe der Sicherheitshinweise in die
Restrisiken beim Arbeiten an und mit dem Produkt (Pumpe) eingewiesen
wurden, den Gefahrenbereich des Produktes (Pumpe) nicht betreten dürfen!
·
Bei Oberflächentemperaturen von über 50 °C (122 °F) ist ein Warnschild an der
Maschine gut sichtbar anzubringen. Bei Oberflächentemperaturen von über 80 °
C (176 °F) muss eine Isolierung angebracht, oder der Bereich in ausreichender
Entfernung von der Gefahrenquelle umzäunt / abgegrenzt werden.
·
Die Sicherung der Arbeitsumgebung fällt ausschließlich in den
Verantwortungsbereich des Betreibers.
1 Einführung
54
")!
11

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