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FAHRERASSISTENZSYSTEME
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Sichtfeld von Kamera- und Radareinheit
Das Sichtfeld der Kamera ist begrenzt, weshalb
Fußgänger, Fahrräder und Fahrzeuge in
bestimmten Situationen nicht oder später als
erwartet erkannt werden.
Schmutzige Fahrzeuge können später als andere
erkannt werden, und Motorräder werden bei Dun-
kelheit unter Umständen erst spät oder gar nicht
erkannt.
Wenn die Kamera- und Radareinheit laut einer
Meldung im Fahrerdisplay blockiert ist, erfasst
City Safety Fußgänger, Radfahrer, Fahrzeuge
oder Straßenmarkierungen vor dem Fahrzeug
unter Umständen nicht zuverlässig. Das bedeutet,
dass City Safety in diesem Fall nur eingeschränkt
funktionsfähig sein kann.
Eine Fehlermeldung erscheint jedoch nicht in
allen Situationen, in denen die Sensoren der
Windschutzscheibe blockiert sind – der Fahrer
muss daher stets sorgfältig darauf achten, dass
der vor der Kamera- und Radareinheit liegende
Bereich der Windschutzscheibe sauber ist.
WICHTIG
Die Wartung und der Austausch von Bautei-
len des City Safety-Systems darf ausschließ-
lich von einer Werkstatt, vorzugsweise von
einer Volvo-Vertragswerkstatt, erfolgen.
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Eingriff des Fahrer

Zurücksetzen
Wenn das eigene Fahrzeug zurücksetzt, ist City
Safety vorübergehend deaktiviert.
Niedrige Geschwindigkeit
Da City Safety bei sehr niedrigen Geschwindig-
keiten – unter 4 km/h (3 mph) – nicht aktiviert
wird, greift das System nicht in Situationen ein, in
denen sich das eigene Fahrzeug einem anderen
Fahrzeug sehr langsam nähert, z. B. beim Einpar-
ken.
Aktive Fahrweise
Da die Kommandos des Fahrers immer höchste
Priorität haben, greift City Safety nicht oder spä-
ter in Situationen ein, in denen der Fahrer deut-
lich lenkt oder Gas gibt, selbst wenn ein Aufprall
unvermeidbar ist.
Eine aktive und bewusste Fahrweise kann dazu
führen, dass Aufprallwarnungen und entspre-
chende Eingriffe später erfolgen; überflüssige
Warnungen werden auf diese Weise minimiert.
Sonstiges
WARNUNG
Warnungen und Bremsmanöver können spät
ausgelöst werden oder ganz ausbleiben, wenn
die Verkehrssituation oder äußere Umstände
dazu beitragen, dass Kamera- und Radarmo-
dul Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge vor
dem eigenen Fahrzeug nicht korrekt erfassen
können.
Damit ein Fahrzeug bei Dunkelheit erfasst
werden kann, müssen Front- und Heckbe-
leuchtung des Fahrzeugs intakt und deutlich
zu erkennen sein.
Für Fußgänger und Radfahrer verfügt das
Kamera- und Radarmodul über eine
begrenzte Reichweite – effektive Warnungen
und Bremseingriffe sind bei relativen
Geschwindigkeiten unter 50 km/h (30 mph)
möglich. In Bezug auf stehende oder langsam
fahrende Fahrzeuge sind effektive Warnun-
gen und Bremseingriffe bei Geschwindigkei-
ten bis zu 70 km/h (43 mph) möglich.
Warnungen für stillstehende oder langsam-
fahrende Fahrzeuge können aufgrund von
Dunkelheit oder schlechter Sicht ausbleiben.
Warnung und Bremsmanöver für Fußgänger
und Radfahrer sind bei Geschwindigkeiten
über 80 km/h (50 mph) ausgeschaltet.

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