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Sicherheit
9.4

Richtlinien

Das Gerät erfüllt die Anforderungen des
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
der Bedarfsgegenständeverordnung
(BedGgstV), der Verordnung (EU)
Nr. 10/2011, sowie der Verordnung (EU)
Nr. 1935/2004 in ihren jeweils aktuellen
Fassungen.
Bei Zweck bestimmter Verwendung stellt
das Gerät keine Gesundheitsgefahr oder
sonstige unvertretbare Gefahr dar.
Die eingesetzten Materialien
und Rohstoffe entsprechen der
Bedarfsgegenständeverordnung, sowie
der Verordnung (EU) Nr. 10/2011.
Das Gerät erfüllt die Anforderungen
aller einschlägigen Bestimmungen der
Richtlinien MD (MR) 2006/42/EC (EG),
Directive (Richtlinie) 2004/108/EC (EMV),
Directive (Richtlinie) 2011/65/EC (ROHS),
Directive (Richtlinie) 2002/96/EC (WEEE).
Die Konformitätserklärung ist dem Gerät
beigelegt. Das Gerät trägt das CE-Zeichen.
62
Bei nicht mit der WMF abgestimmten
Änderungen des Geräts verliert diese
Erklärung ihre Gültigkeit.
Für Länder außerhalb der EU gelten die
jeweils gültigen nationalen Bestimmungen.
Das Gerät unterliegt der Elektronik-
Schrottverordnung (WEEE / EU-Richtlinie)
und darf nicht über den Hausmüll entsorgt
werden.
Zur Entsorgung wenden Sie sich an den WMF Service.
Anschrift w Seite 53
Die Rückverfolgbarkeit gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1935/2004 sowie die Herstellung
nach Guter Herstellungspraxis im Sinne der
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 wird von
uns sichergestellt und gewährleistet.
Betriebsanleitung WMF presto!

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