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Shure PGX Schnellstartanleitung Seite 10

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ZERTIFIZIERUNG
PGX1, PGX2, PGX4
Dieses digitale Gerät der Klasse B entspricht der
kanadischen Norm ICES-003.
Cet appareil numérique de la classe B est conforme
à la norme NMB-003 du Canada.
Erfüllt die Anforderungen der Normen EN 300 422
Teile 1 und 2 sowie EN 301 489 Teile 1 und 9 bzgl.
elektromagnetischer Verträglichkeit.
Erfüllt die wesentlichen Anforderungen der eu-
ropäischen Richtlinie 99/5/EC für Funk- und
Telekommunikationsendgeräte, zum Tragen des
CE-Zeichens berechtigt.
PGX1, PGX2
Zertifizierung unter FCC Teil 74. (FCC ID:
DD4PGX1A, DD4PGX2A, DD4SLX1, DD4SLX2).
Zertifizierung in Kanada durch IC unter RSS-123
und RSS-102. (IC: 616A-SLX1, 616A-SLX2).
PGX4
Zugelassen unter der
Übereinstimmungserklärungsvorschrift von FCC
Teil 15. Zertifizierung in Kanada durch IC unter
RSS-123. (IC: 616A-PGX4A, 616A-PGX4B,
616A-PGX4C, 616A-PGX4D).
Der Betrieb dieses Geräts unterliegt den beiden
folgenden Bedingungen: (1) Dieses Gerät darf keine
Interferenzen verursachen und (2) dieses Gerät
muss jegliche Interferenzen aufnehmen können,
einschließlich Interferenzen, die einen unerwün-
schten Betrieb des Geräts verursachen können.
Die CE-Übereinstimmungserklärung kann von
Shure Incorporated oder einem der europäischen
Vertreter bezogen werden. Kontaktinformationen
sind im Internet unter www.shure.com zu finden.
Die CE-Übereinstimmungserklärung ist erhältlich
bei:
Bevollmächtigter Vertreter in Europa:
Shure Europe GmbH
Zentrale für Europa, Nahost und Afrika
Abteilung: EMEA-Zulassung
Wannenäcker-Str. 28
D-74078 Heilbronn, Deutschland
Telefon: +49 7131 72 14 0
Telefax: +49 7131 72 14 14
E-Mail: EMEAsupport@shure.de
LIZENZINFORMATIONEN
Zulassung: In einigen Gebieten ist für den Betrieb
dieses Geräts u.U. eine behördliche Zulassung
erforderlich. Wenden Sie sich bitte an die zustän-
dige Behörde, um Informationen über etwaige
Anforderungen zu erhalten. Nicht ausdrücklich
von Shure Incorporated genehmigte Änderungen
oder Modifikationen können den Entzug der
Betriebsgenehmigung für das Gerät zur Folge
haben. Das Erlangen einer Lizenz für drahtlose
Shure Mikrofonsysteme obliegt dem Benutzer. Die
Erteilung einer Lizenz hängt von der Klassifizierung
und Anwendung durch den Benutzer sowie von
der ausgewählten Frequenz ab. Shure empfiehlt
dem Benutzer dringend, sich vor der Auswahl und
Bestellung von Frequenzen mit der zuständigen
Fernmelde-/Regulierungsbehörde hinsichtlich der
ordnungsgemäßen Zulassung in Verbindung zu
setzen.
INFORMATIONEN FÜR DEN BENUTZER
Dieses Gerät wurde geprüft und entspricht dem-
nach den Grenzwerten für ein digitales Gerät der
Klasse B gemäß Teil 15 der Richtlinien der US-
Fernmeldebehörde (FCC Rules). Diese Grenzwerte
sollen einen angemessenen Schutz gegen störende
Interferenzen in Wohngebieten bieten. Dieses
Gerät erzeugt und arbeitet mit HF-Energie und
kann diese ausstrahlen; wenn es nicht gemäß den
Anweisungen installiert und verwendet wird, kann
es störende Interferenzen mit dem Funkverkehr
verursachen. Allerdings wird nicht gewährleistet,
dass es bei einer bestimmten Installation ke-
ine Interferenzen geben wird. Wenn dieses
Gerät störende Interferenzen beim Radio- und
Fernsehempfang verursacht (was durch Aus- und
Anschalten des Geräts festgestellt werden kann),
wird dem Benutzer nahe gelegt, die Interferenz
durch eines oder mehrere der folgenden Verfahren
zu beheben:
• Die Empfangsantenne anderswo platzieren.
• Den Abstand zwischen dem Gerät und dem
Empfänger vergrößern.
• Das Gerät in eine Steckdose eines
Netzkreises einstecken, der nicht mit dem des
Empfängers identisch ist.
• Den Händler zu Rate ziehen.
Hinweis: Die Prüfung der normgerechten elek-
tromagnetischen Verträglichkeit beruht auf der
Verwendung der mitgelieferten und empfohlenen
Kabeltypen. Bei Verwendung anderer Kabeltypen
kann die elektromagnetische Verträglichkeit beein-
trächtigt werden.
Nicht ausdrücklich vom Hersteller genehmigte
Änderungen oder Modifikationen können den
Entzug der Betriebsgenehmigung für das Gerät
zur Folge haben.
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