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DG Flugzeugbau LS10 Wartungshandbuch Seite 55

Segelflugzeug / motorsegler
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2.2.3 Alle 3 Monate:
Kontrolle des Haubennotabwurfs nach den Angaben im Flughandbuch
unter Abschnitt 7.16.
2.2.4 Gelegentlich
Schleppkupplung
Nach Landungen in hohem Gras oder weichen Äckern ist die Schwer-
punktkupplung auf Verschmutzung und Beschädigungen zu kontrollieren.
Schwerpunktwägung
Eine neue Schwerpunkt-Bestimmung durch Rechnung oder Wägung
(siehe Abschnitt 5) ist durchzuführen,
(a) wenn sich die Ausrüstung gegenüber dem gültigen Ausrüstungsver-
zeichnis geändert hat.
(b) bei Aus- und Einbau des Triebwerks
(c) bei allen sonstigen Arbeiten am Flugzeug, die die Masse und Schwer-
punktlage beeinflussen, kann auf eine Wägung verzichtet werden,
wenn sich die Auswirkungen auch ohne eine neue Schwerpunkt-
wägung rechnerisch zuverlässig ermitteln lassen (s. FHB Abschnitt
6.3).
Eine neue Schwerpunktwägung (siehe Abschnitt 5) ist durchzuführen,
(a) auch bei unveränderter Ausrüstung spätestens alle 4 Jahre bei der
jährlichen Kontrolle.
(b) bei allen sonstigen Arbeiten am Flugzeug, die die Masse und Schwer-
punktlage beeinflussen, wenn sich die Auswirkungen ohne eine neue
Schwerpunktwägung nicht zuverlässig ermitteln lassen.
2.2.5 Triebwerkswartungsintervalle
Siehe Abschnitt 3.5
Ausgabe: Dezember 2011
Wartungshandbuch LS10-s, -st
TM LS10-02
2.2

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