Entsorgung
11.2 Information nach Artikel 33 der REACH-Verordnung
11.2
Information nach Artikel 33 der REACH-Verordnung
Dieses Produkt enthält ein oder mehrere Erzeugnisse, in welchen folgender Stoff der
Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent vorhanden ist:
• CAS-Nr. 7439-92-1, Blei
Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass dieser Stoff im
Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, einschließlich der Entsorgung, kein Risiko
darstellt.
11.3
Demontage vorbereiten
Die Demontage der Maschine muss von qualifiziertem Personal mit angemessenem
Fachwissen durchgeführt bzw. beaufsichtigt werden.
1. Nehmen Sie Kontakt mit einem Entsorgungsfachbetrieb in Ihrer Nähe auf. Klären Sie, in
welcher Qualität die Zerlegung der Maschine bzw. die Bereitstellung der Komponenten
erfolgen soll.
2. Befolgen Sie die 5 Sicherheitsregeln (Seite 11).
3. Trennen Sie alle elektrischen Anschlüsse und entfernen Sie alle Kabel.
4. Entfernen Sie alle Flüssigkeiten wie z. B. Öl und Kühlflüssigkeiten. Fangen Sie die
Flüssigkeiten getrennt auf und entsorgen Sie sie fachgerecht.
5. Lösen Sie die Befestigungen der Maschine.
6. Transportieren Sie die Maschine an einen für die Demontage geeigneten Platz.
Siehe auch
Instandsetzung (Seite 102)
11.4
Maschine zerlegen
Zerlegen Sie die Maschine nach allgemeiner maschinenbautypischer Vorgehensweise.
Maschinenteile können herunterfallen
Die Maschine besteht aus Teilen mit hohem Gewicht. Diese Teile können beim Zerlegen
herunterfallen. Tod, schwere Körperverletzung und Sachschäden können die Folge sein.
• Sichern Sie Maschinenteile gegen Absturz, bevor Sie diese lösen.
126
WARNUNG
1LE1, 1FP1/3, 1PC1/3 Achshöhe 63 ... 315
Betriebsanleitung, 07/2020, A5E38483075A