Bei der Einschätzung des Restrisikos wird die Maschine als eine Maschine behandelt, die bis
zum Moment der Inbetriebnahme nach dem geltenden Stand der Technik entworfen und hergestellt
wurde.
ACHTUNG:
Selbst bei Einhaltung aller genannten Richtlinien und Verbote, besteht die
Gefahr eines Restrisikos.
4.9.5. Bewertung des Restrisikos
Bei Beachtung folgender Empfehlungen:
aufmerksames Lesen der Betriebsanleitung,
es ist verboten, sich auf der Maschine während der Arbeit und Beförderungen zu befinden,
es ist verboten, während des Betriebs sich in Reichweite des Mähwerks aufzuhalten,
Regulierung, Konservierung und Schmierung des Gerätes, nur bei abgestelltem Motor
durchführen,
Durchführung der Reparatur der Maschine nur von Personen, die dazu geschult werden,
Bedienung der Maschine von Personen, die sich mit der Bedienungsanleitung bekanntgemacht
haben,
Die Sicherung des Gerätes vor dem Zugang der Kinder und der Außenstehenden kann das
Restrisiko bei Anwendung des Mähers bis zu einem Minimum beschränkt werden.
Wenn die Vermeidung oder Beseitigung von Berufsrisiko, das durch Lärm
entsteht, mit kollektiven Schutzmitteln unmöglich ist, soll der Arbeitgeber
(Landwirt):
1) individuelle Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen, wenn die Lärmwerte am
2) individuelle Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen und ihre richtige
4.10. Warnzeichen und deren Bedeutung
ACHTUNG:
a) Alle Warnzeichen (Aufkleber) sollen sauber und deutlich lesbar sein.
b) Bei Verlust oder Beschädigung der Aufkleber müssen diese gegen neue
ersetzt werden.
c) Warnzeichen (Aufkleber) können vom Hersteller bezogen werden.
N-01
Ausreichend Abstand zur
drehenden Gelenkwelle
halten
Betriebsanleitung
Arbeitsplatz 80 dB überschreiten,
Anwendung kontrollieren, wenn die Lärmwerte am Arbeitsplatz 85 dB
überschreiten.
N-02
ACHTUNG: Messer! Nicht
der laufenden Maschine
annähern
Doppelscheibenmäher mit
Mittenaufhängung
N-03
Vor Inbetriebnahme
die Betriebsanleitung
durchlesen
- 22 -
N-04
Vor Reparatur- und
Wartungsarbeiten die
Stromversorgung
ausschalten