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Entsorgung; Entsorgen Des Produkts; Entsorgen Der Wiederaufladbaren Batterie; Entsorgen Des Atemschlauchsystems Und Der Co 2 - Küvetten - Dräger Oxylog VE300 Gebrauchsanweisung

Notfall- und transportbeatmungsgerät
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Entsorgung

14.1

Entsorgen des Produkts

Am Ende der Nutzungsphase das Produkt entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften entsorgen.
Für Länder im Geltungsbereich der EU-Richtlinie 2012/19/EU
Dieses Gerät fällt in den Geltungsbereich der EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE).
Gemäß Registrierung nach dieser Richtlinie ist eine Entsorgung über die
kommunalen Sammelstellen für Elektroaltgeräte nicht zulässig. Dräger hat ein
Unternehmen autorisiert, die Abholung und Entsorgung dieses Geräts
vorzunehmen. Um die Rücknahme zu initiieren oder um nähere Informationen zu
erhalten, im Internet www.draeger.com aufrufen und bei der Suchfunktion "WEEE"
eingeben. Wenn der Zugang zur Dräger-Internetseite nicht möglich ist, an die
zuständige nationale Dräger-Organisation wenden.
14.2

Entsorgen der wiederaufladbaren Batterie

WARNUNG
Explosionsgefahr und Verätzungsgefahr
Unsachgemäße Handhabung von Batterien kann zu Explosionen und Verätzungen
führen.
► Batterien nicht ins Feuer werfen oder gewaltsam öffnen.
Das Medizinprodukt enthält eine schadstoffhaltige Batterie.
Für die Bundesrepublik Deutschland gilt: Gemäß Batteriegesetz ist der
Endverbraucher verpflichtet, schadstoffhaltige Batterien an den Vertreiber oder an
Rücknahmestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zurückzugeben.
Die im Gerät enthaltene Batterie muss deshalb vor dem Entsorgen des Geräts
entnommen werden. In anderen Ländern als in der Bundesrepublik Deutschland
müssen die jeweiligen nationalen Vorschriften eingehalten werden.
14.3
Entsorgen des Atemschlauchsystems und der CO
Küvetten
Am Ende der Nutzungsphase das Produkt entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften entsorgen.
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Gebrauchsanweisung
Oxylog VE300 SW 1.n
Entsorgung
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