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WICHTIGE HINWEISE

Ölstandskontrolle (siehe 4.2):
In der Kaltstartphase muß der Motor ca. 2 – 3 min bei Leerlaufdrehzahl laufen
und die Markierung am Ölmaßstab muß dann oberhalb der Kaltstartmarke lie-
gen.
Die Kontrolle des Ölstandes im Getriebe muß bei Motorleerlaufdrehzahl und
betriebswarmem Getriebe ( 80° bis 90°C ) durchführt werden.
Bei stehendem Motor steigt der Ölspiegel im Getriebe je nach Einbauverhältnis-
sen wesentlich an !
Bei jedem Ölwechsel muß der ZF-Feinfilter gewechselt werden. ZF empfiehlt
zusätzlich das selbstständige Kalibrieren der Schaltelemente (AEB) zu starten.
Das selbstständige Kalibrieren der Schaltelemente (AEB) muß nach dem Erst-
einbau des Getriebes und der Elektronik im Fahrzeug beim Fahrzeughersteller
und nach jedem Tausch des Getriebes oder der Elektronik im Schadensfalle ge-
startet werden.
Fahrschalter beim Anlassen des Motors stets auf Neutralstellung bringen.
Bei laufenden Motor und Getriebe in Neutral muß die Parkbremse eingelegt
oder die Betriebsbremse betätigt sein, um das Fahrzeug am Wegrollen zu hin-
dern.
Vor jedem Anfahren Feststellbremse lösen.
Das einlegen des Ganges aus Neutral ist nur unter der programmierten Getrie-
beeingangsdrehzahl (Turbinendrehzahl) möglich.
Neutral-Stellung des Fahrschalters ist bei höheren Fahrzeuggeschwindigkeiten
(über Schrittgeschwindigkeit) nicht zulässig. Es ist entweder umgehend wieder
ein passender Gang einzulegen, oder das Fahrzeug ist unverzüglich abzubrem-
sen.
Bei abgestelltem Motor ist trotz vorgewähltem Gang am Fahrschalter kein
Kraftfluss zwischen Getriebe und Motor vorhanden, das heißt, das Getriebe
befindet sich in Leerlaufstellung.
Daher muss die Parkbremse vollständig betätigt sein!
Beim Verlassen das Fahrzeug zusätzlich durch Unterlegkeile sichern!
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9
Geschäftsbereich
Arbeitsmaschinen-Antriebe
und Achssysteme

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