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Ausführung Von Aufstellräumen Und Verbrennungsluftzufuhr; Aufstellraum; Verbrennungsluftzufuhr - Bosch UNIMAT UT-L Planungsunterlage

Inhaltsverzeichnis

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10.2
Ausführung von Aufstellräumen und Ver-
brennungsluftzufuhr
10.2.1

Aufstellraum

Allgemeiner Hinweis
Die Anforderungen an den Aufstellraum oder an das
Gebäude enthalten Hinweise für das Aufstellen von Kes-
seln und Kesselhauskomponenten für Heizungsysteme.
Sie sollen dem Planer von Aufstellräumen und -gebäu-
den als Hilfestellung dienen. Zu beachten sind alle rele-
vanten nationalen und lokalen Vorschriften und
einschlägige Normen.
Grundsätzliche Anforderungen
Folgende grundsätzliche Anforderungen an den Aufstell-
raum sind einzuhalten:
• Die Kesselanlage darf nur in einem Raum aufgestellt
werden, der den örtlichen Vorschriften für das Auf-
stellen von Kesselanlagen entspricht.
• Der Aufstellraum ist sauber und frei von Staub und
Tropfwasser zu halten. Die Raumtemperatur muss
zwischen 5 °C und 40 °C betragen.
• Bei salzhaltiger Luft (Meeresnähe) können sich die
Wartungsintervalle der Kesselanlage verkürzen.
• Unbefugten ist der Zutritt zur Kesselaufstellraum
durch augenfällige, dauerhafte Anschläge zu untersa-
gen.
• Abhängig von den Kesselparametern (Wasserinhalt,
Druck, Leistung) können je nach nationalen Vorschrif-
ten erleichterte Aufstell- bzw. Beaufsichtigungsvor-
schriften zur Anwendung kommen.
• Schallschutzanforderungen sind nach den örtlichen
Vorschriften zu gewährleisten.
• Die Montage der Schaltschränke ist so durchzufüh-
ren, dass keinerlei Vibrationen oder Erschütterungen
der Anlagenkomponenten auf die Schaltschränke
übertragen werden können. Die Aufstellung ist in
Bereichen vorzunehmen, die die Schaltschränke vor
unzulässiger Wärmeeinstrahlung schützen und die
Zugänglichkeit bei gefahrdrohenden Zuständen sicher
gestatten.
• Freier Zugang zu Prüföffnungen an Kesseln und Anla-
genkomponenten muss gewährleistet sein.
Anforderungen an das Gebäude
Folgende Anforderungen an das Gebäude sind
einzuhalten:
• Der Aufstellort muss bauphysikalisch so ausgelegt
sein, dass verfahrenstechnisch bedingte Schwingun-
gen keine Schäden an Gebäuden oder benachbarten
Anlagen hervorrufen können.
• Die Statik des Baukörpers muss bei allen Befestigun-
gen berücksichtigt werden.
• Jeder Kesselaufstellraum muss eine möglichst zusam-
menhängende freiliegende Außenwand- oder Decken-
fläche von mindestens 1/10 der Grundfläche (bzw.
den örtlichen Anforderungen entsprechend) haben,
die bei Überdruck im Kesselaufstellraum wesentlich
leichter nachgibt als die übrigen Umfassungswände.
• Die Einbringöffnung in den Kesselaufstellraum ist
gemäß den Abmessungen der einzelnen Komponen-
ten auszuführen.
UNIMAT
• Zum Bewegen von schweren Geräten sind geeignete
Hebezeuge im Kesselaufstellraum vorzusehen.
• Die lichte Höhe und Breite aller begehbaren Flächen
muss ausreichend sein. Es muss Zugang zur Anlage
entsprechend den örtlichen Vorschriften gewährleis-
tet sein. Sollte die lichte Höhe des Aufstellraumes aus
baulichen Gründen kleiner als die geforderte Höhe
sein, so ist die Mindesthöhe mit den örtlich zuständi-
gen Behörden festzulegen.
• Es müssen geeignete und gekennzeichnete Rettungs-
wege vorhanden sein.
• Der Kesselaufstellraum, insbesondere im Bereich der
Armaturen und der Sicherheitseinrichtungen, sowie
die Rettungswege müssen beleuchtet sein.
• Die zu bedienenden Teile der Anlage müssen gut
zugänglich sein und es muss ausreichend Platz zum
Öffnen von Türen (auch von Prüföffnungen) vorhan-
den sein.
10.2.2

Verbrennungsluftzufuhr

Die Ausführung von Aufstellräumen und die Aufstellung
von Kesseln erfolgt nach den jeweiligen Landesverord-
nungen.
Grundsätzliche Anforderungen
• Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen
nicht verschlossen oder zugestellt werden, wenn
nicht aufgrund entsprechender Sicherheitseinrichtun-
gen gewährleistet ist, dass die Feuerstätte nur bei
freiem Strömungsquerschnitt betrieben werden kann.
• Der erforderliche Querschnitt darf durch einen Ver-
schluss oder durch Gitter nicht verengt werden.
• Eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr muss
nachgewiesen werden.
• Die Zuluftversorgung der Feuerungsanlage sollte aus
dem Kesselaufstellraum erfolgen, um Außentempera-
turschwankungen zu kompensieren. Die maximale
Temperaturschwankung darf 30 K nicht überschrei-
ten.
• Verbrennungslufttemperatur:
– minimal: + 5 °C
bzw. nach Vorgabe Brennerhersteller
– maximal: + 40 °C
bzw. nach Vorgabe Brennerhersteller
Anordnung von Zu- und Abluftöffnungen
• Zuluftöffnungen werden im Idealfall im Bereich der
Kesselrückseite angeordnet. Ist dies aus baulichen
Gründen nicht möglich, sind Leitbleche bzw. Blechka-
näle innerhalb des Kesselaufstellraums zur Umlen-
kung der Ansaugluft zu installieren.
• Bei der Planung der Zuluftöffnungen muss auch die
Anordnung frostempfindlicher Anlagenkomponenten
(z. B. Wasseraufbereitung) berücksichtigt werden,
die nicht im unmittelbaren Zuluftstrom aufgestellt
werden dürfen.
• Des weiteren sind die Zuluftöffnungen im Kesselauf-
stellraum so zu installieren, dass der Zuluftstrom
nicht über Kesseltüren oder Wendekammern streicht
(Vermeidung von Kondensation).
• Es sind auch Abluftöffnungen vorzusehen.
• Zuluftöffnungen sollten 500 mm über dem Kessel-
raumboden, Abluftöffnungen an der höchsten Stelle
Montage | 67
6 720 803 977 (2013/04)

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