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Bosch UNIMAT UT-L Planungsunterlage Seite 40

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40 | Vorschriften und Betriebsbedingungen
Mindestanforderungen an Wasseranalysen zur Ausle-
gung einer Wasseraufbereitungsanlage  Seite 41.
Für die UNIMAT Heizkessel UT-L sind die An-
forderungen der jeweils neuesten VdTÜV-
Richtlinie (VdTÜV 1466) einzuhalten.
Niederdruck-Heißwassererzeuger mit Betriebs-
temperaturen bis 110 °C
In Abhängigkeit von der Gesamtkesselleistung sind die
Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit aus
UNIMAT Heizkessel UT-L
Wasserchemische Betriebsweise
Elektrische Leitfähigkeit des Kreislaufwas-
sers
Füll- und Ergänzungswasser
Allgemeine Anforderungen
pH-Wert bei 25 °C
Erdalkalien (Gesamthärte)
Sauerstoff (O
)
2
Kreislaufwasser
Allgemeine Anforderungen
2)
pH-Wert
bei 25 °C
2)
Säurekapazität K
(p-Wert)
S 8,2
Erdalkalien (Gesamthärte)
3)
Sauerstoff
(O
)
2
2) 3)
Phosphat
(PO
)
4
Elektrische Leitfähigkeit bei 25 °C
3)
Hydrazin
(N
H
)
2
4
3)
Natriumsulfit
(Na
SO
)
2
3
Tab. 23 Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit UNIMAT Heizkessel UT-L
1) Die salzarme Betriebsweise ist anzuraten bei stark verzweigten Rohrnetzen, wie z. B. bei Industrie- und Fernheizungen, bei längeren
Stagnationszeiten auch von Teilen des Heiznetzes, bei stark schwankenden Drücken und Temperaturen sowie bei Anlagen mit Bauteilen
aus verschiedenen Werkstoffen.
2) Bei salzarmer Betriebsweise ist der pH-Wert oder der p-Wert mit Trinatriumphosphat einzustellen. Bei salzhaltiger Betriebsweise stellt
sich die Alkalität durch die Füllwasserzusammensetzung in der Regel selbst ein. Ist dies nicht der Fall, ist der pH-Wert mit Trinatrium-
phosphat und gegebenenfalls durch einen Zusatz von Natriumhydroxid einzustellen. Ammoniak darf nicht verwendet werden. Sind im
Heißwassernetz Kupferbauteile eingebaut, darf der pH-Wert des Kreislaufwassers nicht über 9,5 liegen.
3) Im Dauerheizbetrieb werden die Grenzwerte im Normalfall selbsttätig eingehalten. Sauerstoffbindemittel sind dann nicht zwingend
erforderlich. Bei Überschreitung der Grenzwerte stehen physikalische und chemische Verfahren zur Verfügung. Gebräuchliche chemi-
sche Mittel sind Hydrazin und Natriumsulfit. Filmbildende Amine sind keine Sauerstoffbindemittel. Die Anwendung und die Art eines
Sauerstoffbindemittels ist anlagenspezifisch festzulegen.
6 720 803 977 (2013/04)
1)
S/cm
mmol/l
dH
mg/l
mmol/l
mmol/l
dH
mg/l
mg/l
S/cm
mg/l
mg/l
Tabelle 23 zu beachten. Werden diese Anforderungen
nicht eingehalten, ist eine Wasseraufbereitung erforder-
lich.
Bei Anlagen mit einer Gesamtkesselleistung von mehr
als 100 kW ist die Menge des Füll- und Ergänzungswas-
sers zu messen. Außerdem sind Aufzeichnungen zu füh-
ren, wenn Wasser nachgespeist wird. Die Konzentration
an Calciumhydrogencarbonat des nachgefüllten Was-
sers muss ebenfalls notiert werden.
Kessel der Gruppe II
salzarm
salzarm
 30–100
10–30
farblos, klar und frei von ungelösten Stoffen
8–10
8–10,5
 0,02
 0,02
 0,1
 0,1
 0,1
 0,1
farblos, klar und frei von ungelösten Stoffen
9–10
9–10,5
0,1–0,5
 0,02
 0,02
 0,1
 0,1
 0,1
 0,05
3–6
5–10
 30–100
10–30
0,2–1
0,2–2
salzhaltig
 100–1500
8,5–10,5
 0,02
 0,1
 0,1
9,5–10,5
0,5–5
 0,02
 0,1
 0,02
5–15
 100–1500
0,3–3
5–10
UNIMAT

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