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Entsorgung; Hinweise Zur Eg- Konformitätserklärung; Rohs Richtlinie (2011/65/Eu) - Parkside PDSLG 20 A1 Originalbetriebsanleitung

Doppel-schnellladegerät
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Entsorgung

Die Verpackung schützt das Gerät
vor Transportschäden. Die Verpa-
ckungsmaterialien sind nach umwelt-
verträg lichen und entsorgungstech-
nischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb
recyclebar.
Die Rückführung der Verpackung in den Material-
kreislauf spart Rohstoffe und verringert das Abfall-
aufkommen. Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Ver-
packungsmaterialien gemäß den örtlich geltenden
Vorschriften.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie
2012/19/EU müssen verbrauchte
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Werfen Sie Akkus nicht
in den Hausmüll!
Defekte oder verbrauchte Akkus
müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EG
recycelt werden. Geben Sie Akku-Pack
und/oder das Gerät über die angebotenen Sammel-
einrichtungen zurück.
Über Entsorgungsmöglichkeiten für ausgediente
Elektrowerkzeuge/Akku-Pack informieren Sie sich
bitte bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
PDSLG 20 A1
Entsorgen Sie die Verpackung umwelt-
gerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungs-
materialien und trennen Sie diese gegebenenfalls
gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind ge-
kennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b)
mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung.
Hinweise zur EG-
Konformitätserklärung
Dieses Gerät entspricht hinsichtlich Übereinstimmung
mit den grundlegenden Anforderungen und den
anderen relevanten Vorschriften der europäischen
Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit
2014/30/EU sowie der Niederspannungsrichtlinie
2014/35/EU.
Die vollständige Original-Konformitätserklärung ist
beim Importeur erhältlich.
RoHS Richtlinie
(2011/65/EU)*
* Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser
Konformitätserklärung trägt der Hersteller. Der oben be-
schriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die Vor-
schriften der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Be-
schränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
DE │ AT │ CH
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