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Gema OptiFlex 2 FE Betriebsanleitung Und Ersatzteilliste Seite 9

Handbeschichtungsgerät
Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Gefahren
Elektrische Gefahren
Explosionsgefahr
OptiFlex 2 FE
V 01/16
Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis das Handbeschichtungs-
gerät entsprechend der EU-Maschinenrichtlinie aufgestellt und verkabelt
ist.
Eigenmächtige Veränderungen am Handbeschichtungsgerät schliessen
eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden oder Un-
fällen aus.
Das Unternehmen muss sicherstellen, dass alle Anwender über ent-
sprechende fachliche Kenntnisse im Umgang mit der Pulversprühein-
richtung und deren Gefahrenquellen verfügen.
Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die technische Sicherheit an
der Pulversprüheinrichtung beeinträchtigt.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit benützen Sie nur Zubehör und Zusatzgerä-
te, die in der Betriebsanleitung angegeben werden. Der Gebrauch ande-
rer Einzelteile kann eine Verletzungsgefahr bergen. Verwenden Sie nur
Gema-Original-Ersatzteile!
Reparaturen dürfen nur durch einen Fachmann oder durch autorisierte
Gema-Reparaturstellen vorgenommen werden. Eigenmächtige, unbe-
fugte Eingriffe können zu Körperverletzungen und Sachschäden führen,
und die Gewährleistung durch Gema Switzerland GmbH erlischt.
Die Verbindungskabel zwischen der Steuerung und der Sprühpistole
müssen so verlegt werden, dass sie während des Betriebs nicht be-
schädigt werden können. Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften der
örtlichen Gesetzgebung!
Die Steckverbindungen zwischen der Pulversprüheinrichtung und dem
Netz dürfen nur bei ausgeschalteter Spannungsversorgung entfernt
werden.
Alle Wartungstätigkeiten müssen unbedingt bei abgeschalteter Pulver-
sprüheinrichtung ausgeführt werden.
Das Pulverbeschichtungsgerät darf sich erst einschalten lassen, wenn
die Kabine in Betrieb ist. Setzt die Kabine aus, muss auch das Pulver-
beschichtungsgerät ausschalten.
Die Steuergeräte der Sprühpistolen dürfen in Zone 22 aufgestellt und
betrieben werden. Sprühpistolen sind für die Zone 21 zugelassen.
Nur Original-Gema - Ersatzteile bieten Gewähr, dass der EX- Schutz
erhalten bleibt. Bei Schäden durch Verwendung von Fremdteilen entfällt
jeglicher Anspruch auf Garantie oder Schadenersatz!
Bedingungen, die zu gefährlichen Staubkonzentration in Pulversprühka-
binen oder an Pulversprühständen führen können, sind zu vermeiden.
Es muss ausreichend technische Lüftung vorhanden sein, damit eine
Staubkonzentration von 50% der unteren Explosionsgrenze (UEG =
max. zulässige Pulver/Luft Konzentration) im Durchschnitt nicht über-
schritten wird. Ist die UEG nicht bekannt, so ist von einem Wert von 10
g/m³ auszugehen (siehe EN 50177).
Jegliche eigenmächtigen Umbauten und Veränderungen an der Pulver-
sprüheinrichtung sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Es dürfen keine Sicherheitseinrichtungen demontiert oder ausser Be-
trieb gesetzt werden.
Die durch den Betreiber zu erstellende Betriebs- und Arbeitsanweisun-
gen sind in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten
abzufassen und an geeigneter Stelle anzubringen.
Sicherheit • 7

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