Rutschgefahr
Erdungsvorschriften be-
achten
Feuer- und Rauchverbot
Aufenthalt für Personen
mit Herzschrittmacher
verboten
8 • Sicherheit
V 01/16
Das auf dem Boden um die Pulversprüheinrichtung liegende Pulver
stellt eine drohende Rutschgefahr dar. Kabinen dürfen nur an den dazu
geeigneten Stellen betreten werden.
Statische Aufladung
Die statische Aufladung kann verschiedene Folgen haben: Aufladung von
Personen, elektrischen Schlag, Funkenbildung. Das Aufladen von Ge-
genständen muss durch gute Erdung vermieden werden.
Erdung
Sämtliche elektrisch leitfähigen Teile, die sich im Arbeitsbereich von 5 m
um jede Kabinenöffnung herum befinden, und insbesondere die zu be-
schichtenden Werkstücke, sind nachhaltig zu erden. Der Erdableitungs-
widerstand jedes Werkstücks darf maximal 1 MOhm betragen. Dieser
Widerstand muss regelmässig bei Arbeitsbeginn überprüft werden.
Die Beschaffenheit der Werkstückaufnahmen sowie der Gehänge muss
sicherstellen, dass die Werkstücke geerdet bleiben. Zur Überprüfung der
Erdung sind geeignete Messgeräte am Arbeitsplatz bereitzuhalten und zu
benutzen.
Der Fussboden des Beschichtungsgebietes muss elektrisch leitfähig sein
(normaler Beton ist allgemein leitfähig).
Das mitgelieferte Erdungskabel (grün/gelb) an der Erdungsschraube des
elektrostatischen Pulverhandbeschichtungsgerätes anschliessen. Das
Erdungskabel muss gute metallische Verbindung mit der Beschichtungs-
kabine, der Rückgewinnungsanlage und der Förderkette bzw. der Auf-
hängevorrichtung der Objekte haben.
Das Rauchen und das Entzünden von Feuer sind im gesamten Anla-
genbereich verboten! Funkenbildende Arbeiten sind nicht erlaubt!
Allgemein gilt für alle Pulversprüheinrichtungen, dass Personen mit
Herzschrittmachern sich auf keinen Fall in dem Bereich aufhalten dürfen
wo starke Hochspannungs- und elektromagnetische Felder entstehen.
Personen mit Herzschrittmachern sollten sich grundsätzlich nicht in der
Nähe von den in Betrieb befindlichen Pulversprüheinrichtungen aufhal-
ten!
OptiFlex 2 FE