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Befüllvorschriften Österreich, Belgien Und Schweiz; Richtwerte Für Das Heizwasser: Wasserhärte; Richtwerte Für Das Heizwasser: Salzgehalt - Vaillant VWS 61/3 Installationsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Vorsicht!
b
Gefahr von Sachschäden durch Anreiche-
rung des Heizwassers mit ungeeigneten
Frost- oder Korrosionsschutzmitteln!
Frost- und Korrosionsschutzmittel können
zu Veränderungen an Dichtungen, Geräu-
schen im Heizbetrieb und evtl. zu weiteren
Folgeschäden führen.
> Verwenden Sie keine ungeeigneten Frost-
und Korrosionsschutzmittel.
Vorsicht!
b
Beschädigungsgefahr durch Ablagerung
von Magnetit.
Bei Heizsystemen mit Stahlrohren, stati-
schen Heizflächen und / oder Pufferspei-
cheranlagen kann es bei großen Wasser-
mengen zur Bildung von Magnetit kommen.
Hier empfehlen wir den Einsatz eines Mag-
netitfilters zum Schutz der geräteinternen
Pumpe.
> Positionieren Sie den Filter unbedingt
direkt im Bereich des Rücklaufs zur Wär-
mepumpe.
6.1.2
Befüllvorschriften Österreich, Belgien und
Schweiz:
> Beachten Sie zur Aufbereitung des Füll- und Ergänzungs-
wassers die geltenden nationalen Vorschriften und tech-
nischen Regeln.
Sofern nationale Vorschriften und technische Regeln keine
höheren Anforderungen stellen, gilt Folgendes:
> Sie müssen das Heizwasser aufbereiten,
– wenn die gesamte Füll- und Ergänzungswassermenge
während der Nutzungsdauer der Anlage das Dreifache
des Nennvolumens der Heizungsanlage überschreitet
oder
– wenn die in den nachfolgenden Tabellen genannten
Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Installationsanleitung geoTHERM 0020087970_03
Befüllen des Heiz- und des Wärmequellenkreises
Gesamt-
Gesamthärte bei kleinster Kesselheizfläche
heizleistung
20 l/kW
3
kW
mol/m
Keine Anforde-
< 50
rung oder < 3
> 50 bis 200
2
1) bei Anlagen mit Umlaufwasserheizern und für Systeme mit
elektrischen Heizelementen
2) vom spezifischen Anlagenvolumen (Liter Nenninhalt/Heizleis-
tung; bei Mehrkesselanlagen ist die kleinste Einzel-Heizleis-
tung einzusetzen). Diese Angaben gelten nur bis zum 3fachen
Anlagenvolumen für Füll- und Ergänzungswasser. Wenn das
3fache Anlagenvolumen überschritten wird, muss das Wasser,
genau wie bei Überschreitung der in Tabelle 6.3 genannten
Grenzwerte, gemäß Vorgaben der VDI behandelt werden (Ent-
härten, Entsalzen, Härtestabilisierung oder Abschlammung).
6.3 Richtwerte für das Heizwasser: Wasserhärte
Merkmale des Heiz-
Einheit
wassers
Elektrische Leitfähig-
mS/cm
keit bei 25 °C
Aussehen
pH-Wert bei 25 °C
Sauerstoff
mg/L
1) Bei Aluminium und Aluminium-Legierungen ist der pH-Wert-
Bereich von 6,5 bis 8,5 eingeschränkt.
6.4 Richtwerte für das Heizwasser: Salzgehalt
Vorsicht!
b
Gefahr von Sachschäden durch Anreiche-
rung des Heizwassers mit ungeeigneten
Frost- oder Korrosionsschutzmitteln!
Frost- und Korrosionsschutzmittel können
zu Veränderungen an Dichtungen, Geräu-
schen im Heizbetrieb und evtl. zu weiteren
Folgeschäden führen.
> Verwenden Sie keine ungeeigneten Frost-
und Korrosionsschutzmittel.
> 20 l/kW
> 50 l/kW
< 50 l/kW
3
mol/m
mol/m
2
0,02
1)
1,5
0,02
salzarm
salzhaltig
< 100
100 - 1500
frei von sedimentierenden
Stoffen
1)
1)
8,2 - 10,0
8,2 - 10,0
< 0,1
< 0,02
6
2)
3
35

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