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Instandhaltung - Dräger Agila Gebrauchsanweisung

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Instandhaltung

WARNUNG
Gefahr der Fehlfunktion des Medizinprodukts
und einer Patientengefährdung
Das Medizinprodukt muss regelmäßig Inspek-
tionen und Wartungen durch Instandhaltungs-
personal unterzogen werden. Instandsetzun-
gen und komplexe Instandhaltungen des Me-
dizinprodukts müssen durch Fachleute vorge-
nommen werden.
Wenn Vorstehendes nicht berücksichtigt wird,
kann es zu Fehlfunktion des Medizinprodukts
und einer Patientengefährdung kommen. Ka-
pitel "Instandhaltung" beachten.
Für den Abschluss eines Service-Vertrags so-
wie für Instandsetzungen empfiehlt Dräger
den DrägerService. Für Instandhaltungen
empfiehlt Dräger die Verwendung von Origi-
nal-Dräger-Teilen.
ACHTUNG
Fetten der Spindel vom Hubsystem der Decken-
versorgungseinheit nur mit dem Hochdruckfett
STABURAGS NBU 12/300 KP (Firma Klüber Lu-
brication München KG, Deutschland). Andere Fet-
te sind nicht zulässig.
Funktions- und Sichtkontrolle der gesamten
Versorgungseinheit.
Sichtprüfung und Dichtprüfung aller Druckgas-
schläuche.
Sichtprüfung aller Kabel und Überprüfung der
elektrischen Sicherheit.
Bei den Gasentnahmestellen ist die Gebrauchs-
anweisung des jeweiligen Herstellers zu beachten.
Austausch der Verschleißteile O-Ring und flacher
Dichtring bei Dräger Entnahmestellen.
Gebrauchsanweisung Agila/Agila lift/Agila Easylift
ACHTUNG
Vor Erstinbetriebnahme und nach Austausch von
Druckgasschläuchen in medizinischen Versor-
gungseinheiten sind nach DIN EN ISO 7396-1
u.a. folgende Prüfungen durchzuführen:
– Leckageprüfung
– Verstopfungsprüfung
– Prüfung auf Feststoffverunreinigung
– Prüfung der Gasart
Nach jedem Austausch der Schläuche des Anäs-
thesiegas-Fortleitungsystems (AGFS) sind nach
DIN EN ISO 7396-2 u. a. folgende Prüfungen
durchzuführen:
– Leckageprüfung,
– Prüfung von Durchfluss und
– Druckabfallprüfung.
Wird diese Prüfung nicht bestanden, dürfen die
Medizinprodukte nicht in Betrieb genommen.
Gerät oder Geräteteile vor jeder Instandhaltungs-
maßnahme desinfizieren und reinigen, auch bei
Rücksendung zu Reparaturzwecken.
Erstmalig 5 Jahre nach Inbetriebnahme, dann jähr-
lich.
Inspektion durch Instandhaltungspersonal.
Erstmalig 5 Jahre nach Inbetriebnahme, dann jähr-
lich.
Inspektion durch Instandhaltungspersonal.
Alle 5 Jahre durch Fachleute.
Alle 6 Jahre durch Fachleute.
Instandhaltung
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