SpeedMarker 700/700 RT
3
Sicherheit
3.1
Laser Klassifizierung
Die Laserschutzklasse charakterisiert das Gefährdungspotenzial, das von zugänglicher Laserstrahlung
ausgeht.
Der SpeedMarker 700/700 RT ist ein:
Beschriftungssystem der Klasse 2 nach DIN EN 60825-1 „Sicherheit von Lasereinrichtungen".
Der eingebaute Laser ist ein:
Speedmarker FL der Klasse 4 entsprechend DIN EN 60825-1 und als solches gekennzeichnet.
Klasse 2
Bei Lasersystemen der Klasse 2 ist die zugängliche Laserstrahlung für die Haut ungefähr-
lich. Eine kurzzeitige Bestrahlung der Augen ist aufgrund der geringen Leistung ebenfalls
ungefährlich. Bei längerer intensiver Bestrahlung wird das Auge durch den natürlichen
Lidschutzreflex geschützt.
Bei dem SpeedMarker 700/700 RT kommt ein Pilotlaser der Laserklasse 2 zum Einsatz.
Um im Betrieb Irritationen der Augen zu vermeiden, sollte nicht direkt in die Laserquelle
geblickt werden.
Diffuse Reflexionen des Pilotlasers sind absolut unbedenklich.
Klasse 4
Bei Lasern der Klasse 4 ist sowohl die direkte Strahlung als auch indirekte Streustrahlung
gefährlich und kann Verletzungen von Haut und Augen verursachen.
Bei Laser der Klasse 4 besteht darüber hinaus bei unsachgemäßer Anwendung eine
Brand- und Explosionsgefahr, wenn die Strahlung auf entsprechend brennbare Materia-
lien trifft.
Es ist in der Verantwortung des Bedieners, erforderliche Vorsichtsmaßnahmen zu ergrei-
fen, die eine Entzündung oder Explosion von Material durch den Laserstrahl sicher aus-
schließen.
Für den Betrieb von Klasse 4 Lasern sind unter anderen folgende Vorsichtsmaß-
nahmen zu befolgen:
Der Betreiber ist nach BGV B 2 „Laserstrahlung" verpflichtet, einen geschulten
Laserschutzbeauftragten für die Einhaltung der relevanten Vorschriften zu be-
nennen
Der Gefahrenbereich muss durch das Anbringen von Warnleuchten und Warnschil-
dern nach außen als solcher gekennzeichnet werden.
Der Gefahrenbereich ist gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
Ein Bediener eines Lasersystems der Klasse 4 hat innerhalb des Gefahrenbereichs
immer entsprechende, auf Wellenlänge und Leistung des Lasers abgestimmte, Laser-
schutzbrillen zu tragen.
Eine zusätzliche, für den Bediener sichtbare Emissionswarnleuchte ist zu installieren,
die diesen vor austretender Laserstrahlung warnt.
Die Einhaltung der oben angeführten Punkte entbindet den Betreiber nicht von der Erfüllung der gelten-
den Normen u. Richtlinien für den Betrieb von Lasersystemen der Klasse4.
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8041_SpeedMarker 700/700RT V1.0_DE (11/2015)