SpeedMarker 700/700 RT
3.3.1
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die Maschine darf nur von ausgebildetem und autorisiertem Bedienungspersonal be-
trieben werden.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Rahmen des Betreibens
der Maschine müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit unter dem As-
pekt der Sicherheit keine unklaren Kompetenzen auftreten. Dies gilt insbesondere für
Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung, die nur von besonderen Fachleuten ausge-
führt werden dürfen.
Bei allen Arbeiten, die die Aufstellung, die Inbetriebnahme, das Rüsten, den Betrieb,
Änderungen von Einsatzbedingungen und Betriebsweisen, Wartung, Inspektion und
Reparatur betreffen, sind die in den Betriebsanleitungen ggf. als notwendig angege-
benen Ausschaltprozeduren zu beachten.
Das Betreiben der Anlage ist nur mit Geräten und Ersatzteilen gestattet, die im Lie-
ferumfang enthalten bzw. in der Ersatz- und Verschleißteilliste angeführt sind.
3.3.2
Sicherheitshinweise für das Verwenderunternehmen und/oder Bedienungspersonal
Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die Sicherheit an der Maschine beein-
trächtigt.
Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass keine nichtautorisierten Personen an der
Maschine arbeiten (z.B. auch durch Betätigung von Einrichtungen gegen unbefugtes
Benutzen).
Der Bediener ist verpflichtet, die Maschine vor Arbeitsbeginn auf äußerlich erkenn-
bare Schäden und Mängel zu prüfen, eingetretene Veränderungen (einschließlich
des Betriebsverhaltens), die die Sicherheit beeinträchtigen, sofort zu melden.
Das verwendende Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass die Maschine immer nur
in einwandfreiem Zustand betrieben wird.
Durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen muss das Anwenderwerk Sau-
berkeit und Übersichtlichkeit an der und um die Maschine gewährleisten.
Es dürfen grundsätzlich keine Sicherheitseinrichtungen demontiert oder außer Be-
trieb gesetzt werden (bereits hier ist konkret auf drohende Gefährdungen hinzuwei-
sen, also zum Beispiel auf drohende schwere Verbrennungen, Verlust des Augen-
lichts). Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Rüsten, Reparieren
und Warten erforderlich, hat unmittelbar nach Abschluss der Wartungs- oder Repa-
raturarbeiten die Remontage der Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen.
Rüsten, Umrüsten, Werkstückwechsel, Wartungs- und Inspektionstätigkeiten dürfen
nur im ausgeschalteten Zustand von geschultem Personal durchgeführt werden.
Ein Feuerlöscher muss stehts griffbreit sein, da der Laserstrahl entflammbares Mate-
rial entzünden kann.
Entflammbares Material darf nicht in den Arbeitsbereich oder in unmittelbarer Nähe
des Gerätes gelagert werden.
Verbot von eigenmächtigen Umbauten und Veränderungen an der Maschine. Es
wird darauf hingewiesen, dass jegliche eigenmächtigen Umbauten und Veränderun-
gen an der Maschine aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet sind.
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8041_SpeedMarker 700/700RT V1.0_DE (11/2015)