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Planungshinweise; Aufstellraum - BROTJE EuroCondens SGB 125 E Technische Information

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Planungshinweise

6. Planungshinweise

6.1 Aufstellraum

Verbrennungsluftzuführung
Platzbedarf
Allgemeine Anforderungen
28
Die Anforderungen an Aufstellungs räume gehen aus den Bauordnungen bzw.
Feuerungsverordnungen der Bundesländer hervor. Hinsichtlich der Raumlüftung
ist zusätzlich die DVGW-TRGI 1986 zu beachten.
Nachstehend das Wichtigste.
a) Raumluftabhängiger Betrieb
Freier Querschnitt A der Verbrennungs luftöffnung ins Freie mind. in cm
2
cm
2
A = 150 cm
+ 2
(
Q
kW
Beispiel für 2 Stück SGB 215 E:
A = 150 + 2 (430 - 50) = 910 cm
b) Raumluftunabhängiger Betrieb
Funktionsnachweis für die vorhandene Ausführung der Abgas- und Zuluftleitung
siehe Seite 24.
Maß C
SGB 125 E
SGB 170 E
SGB 215 E
SGB 260 E
SGB 300 E
Gasfeuerstätten mit einer Gesamt-Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW
dürfen nur in Räumen aufgestellt werden,
– die nicht anderweitig genutzt werden,
– deren Türen dicht und selbstschließend sind,
– die entsprechende Lüftungsein richtungen haben,
– die gelüftet werden können.
Ferner sind erforderlich:
– Notschalter außerhalb des Raumes
– Thermisches Ventil in der Gasleitung unmittelbar vor dem Raum, das bei
Überschreiten von 100 °C selbsttätig schließt.
Weitere Anforderungen siehe örtlich maßgebende FeuVo.
EuroCondens SGB 125 – 300 E
- 50 kW)
N
2
.
Maß C
Maß A Maß B Maß C Maß D
60 cm
50 cm
50 cm
70 cm
50 cm
50 cm
80 cm
50 cm
50 cm
90 cm
50 cm
50 cm
100 cm
50 cm
50 cm
:
2
10 cm
10 cm
10 cm
10 cm
10 cm
Version 02.10

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