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BROTJE EuroCondens SGB 125 E Technische Information Seite 35

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6.6 Anforderungen an das
Heizungswasser
Anforderung der Heizwasser-
qualität beachten!
Nur freigegebene Additive
oder Verfahren verwenden!
Den pH-Wert kontrollieren!
VDI-Richtlinie 2035
Teil 1 und 2
Weitere Informationen
zum Heizungswasser
Version 02.10
Die Anforderungen an die Heizwasserqualität sind gegenüber früher gestiegen,
da sich die Anlagenbedingungen geändert haben:
• geringerer Wärmebedarf
• Einsatz von Gas-Brennwertgeräte-Kaskaden in größeren Objekten
• vermehrter Einsatz von Pufferspeichern in Verbindung mit Solarthermie und
Festbrennstoffkesseln.
Im Vordergrund steht dabei stets, die Anlagen so auszuführen, dass sie lange Zeit
ohne Störungen sicher ihren Dienst leisten.
Grundsätzlich reicht Wasser in Trinkwasserqualität aus, es muss aber geprüft
werden, ob das an der Anlage vorhandene Trinkwasser hinsichtlich Härtegrad
zur Befüllung der Anlage geeignet ist (siehe Diagramm). Sollte dies nicht der Fall
sein, so sind verschiedene Maßnahmen möglich:
1. Zugabe eines Additives zum Füllwasser, damit die Härte im Kessel nicht
ausfällt und sich der pH-Wert des Anlagenwassers stabil verhält
(Härtestabilisator).
2. Verwendung einer Enthärtungsanlage zur Behandlung des Füllwassers.
3. Verwendung einer Entsalzungsanlage zur Aufbereitung des Füllwassers.
Die Entsalzung des Füll- und Ergänzungswassers zu vollentsalztem (VE-)Wasser
ist nicht zu verwechseln mit einer Enthärtung auf 0 °dH. Bei der Enthärtung
bleiben die korrosionswirkenden Salze im Wasser enthalten.
Bei der Zugabe von Additiven dürfen nur die von BRÖTJE freigegebenen Mittel
verwendet werden. Auch die Enthärtung/Entsalzung darf nur mit von BRÖTJE
freigegebenen Geräten und unter Beachtung der Grenzwerte erfolgen.
Ansonsten erlischt die Garantie!
Unter verschiedenen Bedingungen ist eine Eigenalkalisierung (Anstieg des
pH-Wertes) des Anlagenwassers möglich. Daher sollte jährlich eine Kontrolle des
pH-Wertes erfolgen.
Der pH-Wert muss zwischen 8,2 und 9,0 liegen.
Grundsätzlich gelten für alle Kesselgrößen die Anforderungen an das
Heizungswasser gemäß VDI-Richtlinie 2035 Teil 1 und 2.
Einschränkend zur VDI 2035 ist eine Teilenthärtung des Wassers unter 6 °dH
nicht zulässig. Eine Vollentsalzung (VE-Wasser) ist nur in Verbindung mit einer
pH-Wert-Stabilisierung anzuwenden!
Der Fußbodenheizkreis ist gesondert zu betrachten. Wenden Sie sich hierzu bitte
an einen Hersteller für Wasserzusätze.
Maßgeblich für die Garantie ist unbedingt die Einhaltung der von BRÖTJE
genannten Hinweise.
• Das Wasser darf keine Fremdkörper wie Schweißperlen, Rostpartikel, Zunder
oder Schlamm enthalten. Bei Erstinbetriebnahme ist die Anlage so lange zu
spülen, bis klares Wasser aus der Anlage kommt. Beim Spülen der Anlage ist
darauf zu achten, dass der Wärmetauscher des Heizkessels nicht durchströmt
wird und die Heizkörperthermostate abgenommen und die Ventileinsätze auf
maximalen Durchfluss gestellt werden.
EuroCondens SGB 125 – 300 E
Planungshinweise
35

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