5. Planungshinweise
5.1 Aufstellraum
Verbrennungsluftzuführung
Platzbedarf
Allgemeine Anforderungen
Version 01.09
Die Anforderungen an Aufstellungs räume gehen aus den Bauordnungen bzw.
Feuerungsverordnungen der Bundesländer hervor. Hinsichtlich der Raumlüftung
ist zusätzlich die DVGW-TRGI 1986 zu beachten.
Nachstehend das Wichtigste.
a) Raumluftabhängiger Betrieb
Freier Querschnitt A der Verbrennungs luftöffnung ins Freie mind. in cm
A = 50 + 2 x
∑
Q
N
Beispiel für 2 Stück SGB 320 D:
A = 50 + 2 x 640 = 1330 cm
b) Raumluftunabhängiger Betrieb
Wird die Verbrennungsluft über die Außenwand angesaugt, sind die Leitungs -
durchmesser und max. Längen gemäß der Tabelle auf Seite 27 zu berücksichtigen:
Die aufgeführten Abstände stellen Em pfeh l ungen dar, um eine bequeme War -
tung zu ermöglichen. Bei beengten Platz verhältnissen können die Abstände bis
auf die Mindestmaße reduziert werden.
SGB
SGB
500
500
B
min.
min.
100
Modell SGB
320(X) D 400(X) D 500(X) D
T*
mm
1153
B
mm
2324
* Tiefe Kessel inkl. Abgassammler
Gasfeuerstätten mit einer Gesamt-Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW
dürfen nur in Räumen aufgestellt werden,
– die nicht anderweitig genutzt werden
– deren Türen dicht und selbstschließend sind
– die entsprechende Lüftungsein richtungen haben
– die gelüftet werden können.
Ferner sind erforderlich:
– Notschalter außerhalb des Raumes
– Thermisches Ventil in der Gasleitung unmittelbar vor dem Raum, das bei
Überschreiten von 100 °C selbsttätig schließt.
Weitere Anforderungen siehe örtlich maßgebende FeuVo.
EuroCondens SGB 320 – 500 D
Planungshinweise
.
2
500
B
min.
100
1153
1153
2504
2544
:
2
25