zusammengeführt werden, um die in der neuesten Version der
Empfehlung ITU-RM.2092 beschriebene terrestrische VDES-
Komponente zu betreiben. (WRC-15)
mm) Die Übertragung auf diesen Kanälen ist auf Küstenstellen
beschränkt. Diese Kanäle dürfen für Schiffsstationen zur
Übertragung verwendet werden, insofern dies von Behörden
gestattet und durch landesspezifische Regelungen festgelegt ist.
Zur Vermeidung schädlicher Störungen auf den Kanälen AIS 1, AIS 2,
2027* und 2028* sollten alle Vorkehrungen getroffen werden. (WRC-
15)
* Ab dem 1. Januar 2019 werden Kanal 2027 als ASM 1 und Kanal
2028 als ASM 2 bezeichnet.
w1) in den Regionen 1 und 3:
Bis zum 1. Januar 2017 dürfen die Frequenzbänder 157,025–
157,175 MHz und 161,625–161,775 MHz (entsprechend der Kanäle:
80, 21, 81, 22, 82, 23 und 83) in Abstimmung mit den betroffenen
Behörden für die digital modulierten Emissionen verwendet
werden. Stationen, die diese Kanäle oder Frequenzbänder für
digital modulierte Emissionen verwenden, dürfen weder schädliche
Störungen bei anderen Stationen auslösen, die gemäß Artikel 5
betrieben werden, noch deren Schutz in Anspruch nehmen.
Ab dem 1. Januar 2017 werden die Frequenzbänder 157,025–
157,100 MHz und 161,625–161,700 MHz (entsprechend der
Kanäle: 80, 21, 81 und 22) für die Nutzung der digitalen Systeme
gekennzeichnet. Diese sind in der neuesten Version der Empfehlung
ITU-R M.1842 beschrieben und verwenden mehrere fortlaufende
25-kHz-Kanäle.
Ab dem 1. Januar 2017 werden die Frequenzbänder 157,150–
157,175 MHz und 161,750–161,775 MHz (entsprechend der Kanäle:
23 und 83) für die Nutzung der digitalen Systeme gekennzeichnet.
Diese sind in der neuesten Version der Empfehlung ITU-R M.1842
beschrieben und verwenden mehrere fortlaufende 25-kHz-Kanäle.
Ab dem 1. Januar 2017 werden die Frequenzen 157,125 MHz und
161,725 MHz (entsprechend der Kanäle: 82) für die Nutzung der
digitalen Systeme gekennzeichnet, welche in der neuesten Version
der Empfehlung ITU-R M.1842 beschrieben werden.
Die Frequenzbänder 157,025–157,175 MHz und 161,625–
161,775 MHz (entsprechend der Kanäle: 80, 21, 81, 22, 82, 23 und
83) dürfen auch gemäß der neuesten Version der Empfehlung
ITU-R M.1084 von Behörden in Abstimmung mit den betreffenden
Behörden für die analoge Modulation verwendet werden,
vorausgesetzt, dass sie weder schädliche Störungen bei anderen
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Kanaltabellen |
Benutzerhandbuch RS40/RS40-B