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Australien & Neuseeland
Erfüllt die Anforderungen für Geräte der Stufe 2 gemäß dem
Funkkommunikationsstandard (elektromagnetische Kompatibilität)
von 2017 und dem Funkkommunikationsstandard (UKW-
Sprechfunkanlagen – mobiler Seefunkdienst) von 2014.
Warenzeichen
Simrad® und Navico® sind eingetragene Warenzeichen von Navico.
NMEA® und NMEA 2000® sind eingetragene Warenzeichen der
National Marine Electronics Association.
DSC (Digital Selective Calling)
Digital Selective Calling bietet deutliche Sicherheits- und Komfort-
vorteile gegenüber älteren UKW-Funkgeräten ohne diese
Funktionalität.
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Sie müssen in diese Funkanlage eine gültige BENUTZER-MMSI
eingeben, bevor die DSC-Funktionen genutzt werden können.
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Viele Länder verfügen über keine Relay-Stationen, die das
Weiterleiten von DSC-Nachrichten unterstützen. DSC kann dennoch
für die direkte Kommunikation von Schiff zu Schiff verwendet
werden, insofern das andere Schiff mit einem DSC-fähigen
Funkgerät ausgestattet ist.
•
DSC-Notrufe, die von diesem Funkgerät ausgehen, unterliegen
denselben Reichweiteneinschränkungen wie gewöhnliche UKW-
Übertragungen. DSC-Notrufe funktionieren nur, wenn sich das Schiff
innerhalb der Reichweite einer GMDSS-Küstenfunkstelle befindet.
Die typische UKW-Reichweite liegt etwa bei 20 sm, wobei diese u. a.
je nach Installation, Art der Antenne und Wetterbedingungen stark
variieren kann.
ATIS (Automatic Transmitter Identification
System)
•
ATIS ist für Schiffe erforderlich, die UKW-Übertragungen auf
Binnenschifffahrtswegen der Unterzeichnerstaaten der "Regionalen
Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk" (Regional
Arrangement Concerning the Radiotelephone Service on Inland
Waterways, RAINWAT) tätigen.
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RAINWAT ist eine Vereinbarung zur Einführung gemeinsamer
Grundsätze und Richtlinien für die sichere Beförderung von
Personen und Waren auf Binnenschifffahrtswegen.
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Benutzerhandbuch RS40/RS40-B