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Garantiebestimmungen; Gewährleistung; Ersatzteile, An- Und Umbauten; Schäden An Dem Produkt - Homa GRP 56 ET Originalbetriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1.5. Garantiebestimmungen

Kosten für den Aus- und Einbau des beanstandeten Pro-
duktes am Einsatzort, Fahrtkosten des Reparaturperso-
nals zum und vom Einsatzort sowie Transportkosten sind
nicht Bestandteil der Garantieleistung. Die entstandenen
Kosten sind vom Absender bzw. Betreiber der Pumpe zu
tragen. Dies gilt auch, wenn ein Garantieanspruch geltend
gemacht worden ist und die werksseitige Überprüfung
ergeben hat, dass das Produkt einwandfrei arbeitet und
frei von Mängeln ist.
Alle Produkte besitzen einen höchstmöglichen Qualitäts-
standard und unterliegen vor Auslieferung einer techni-
schen Endkontrolle. Durch eine von HOMA Pumpenfabrik
GmbH erbrachte Garantieleistung wird weder die Garan-
tiezeit verlängert, noch für die ersetzten Teile eine neue
Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Insbesondere solche auf Minderung,
Wandlung oder Schadenersatz, auch für Folgeschäden
jeglicher Art.
Um eine zügige Bearbeitung im Garantiefall zu gewähr-
leisten, kontaktieren Sie uns oder den für sie zuständigen
Vertriebsmitarbeiter. Bei einer Zustimmung zur Rücksen-
dung erhalten Sie einen Rücknahmeschein. Dann senden
Sie das beanstandete Produkt zusammen mit dem Rück-
nahmeschein, dem Kaufbeleg und der Angabe des Scha-
dens frachtfrei an das Werk. Reklamationen auf Grund
von Transportschäden können wir nur bearbeiten, wenn
der Schaden bei Zustellung der Ware von der Spedition,
Bahn oder Post festgestellt und bestätigt wird.
1.5.1. Gewährleistung
Dieses Kapitel beinhaltet die allgemeinen Angaben zur
Gewährleistung. Vertragliche Vereinbarungen werden
immer vorrangig behandelt und nicht durch dieses Kapitel
aufgehoben! Die HOMA Pumpenfabrik GmbH verpflichtet
sich, Mängel an verkauften Produkten zu beheben, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Qualitätsmängel des Materials, der Fertigung und/
oder der Konstruktion.
Die Mängel wurden innerhalb der Gewährleistungs-
zeit schriftlich beim Hersteller gemeldet.
Das Produkt wurde nur unter den bestimmungsge-
mäßen Einsatzbedingungen verwendet.
Alle Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
wurden durch Fachpersonal angeschlossen und
geprüft.
Die Gewährleistungszeit hat, wenn nicht anders verein-
bart, eine Dauer von 12 Monaten ab Inbetriebnahme
bzw. max. 24 Monaten ab Lieferdatum. Andere Verein-
barungen müssen schriftlich in der Auftragsbestätigung
angegeben sein. Diese Vereinbarungen laufen mindes-
tens bis zum vereinbarten Ende der Gewährleistungszeit
des Produktes.

1.5.2. Ersatzteile, An- und Umbauten

Es dürfen nur Originalersatzteile des Herstellers für
Reparatur, Austausch sowie An- und Umbauten verwen-
det werden. Nur diese garantieren höchste Lebensdauer
und Sicherheit.
04 | DEUTSCH
Diese Teile wurden speziell für unsere Produkte konzipiert.
Eigenmächtige An- und Umbauten oder Verwendung von
Nichtoriginalteilen können zu schweren Schäden an dem
Produkt und/oder schweren Verletzungen von Personen
führen.
1.5.3. Wartung
Die vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten
sind regelmäßig durchzuführen und dürfen nur von qualifi-
zierten und autorisierten Personen durchgeführt werden.
Wartungsarbeiten und jegliche Art von Reparaturarbeiten,
die nicht in dieser Betriebsanleitung aufgeführt werden,
dürfen nur von der HOMA Pumpenfabrik GmbH und von
autorisierten Servicewerkstätten durchführen werden.
1.5.4. Schäden an dem Produkt
Schäden und Störungen müssen sofort und sachgemäß
vom dafür ausgebildeten Personal behoben werden. Das
Produkt darf nur in technisch einwandfreiem Zustand be-
trieben werden. Während der vereinbarten Gewährleis-
tungszeit darf die Reparatur des Produktes nur von der
HOMA Pumpenfabrik GmbH und/oder einer autorisierten
Servicewerkstatt durchgeführt werden. Die HOMA Pum-
penfabrik GmbH behält sich das Recht vor, dass beschä-
digte Produkt zur Ansicht ins Werk liefern zu lassen.

1.5.5. Haftungsausschluss

Für Schäden an dem Produkt wird keine Gewährleistung
bzw. Haftung übernommen, wenn einer/mehrere der
folgenden Punkte zutreffen:
fehlerhafte Auslegung unsererseits durch mangel-
hafte und/oder falsche Angaben des Betreibers bzw.
Auftraggebers
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise, der Vor-
schriften und der nötigen Anforderungen, die laut
deutschem Gesetz und dieser Betriebsanleitung gelten.
unsachgemäße Lagerung und Transport
unvorschriftsmäßige Montage/Demontage
mangelhafte Wartung
unsachgemäße Reparatur
mangelhafter Baugrund, bzw. Bauarbeiten
chemische, elektrochemische und elektrische Einflüsse
Verschleiß
Für den Fall eines Stromausfalles oder einer anderweiti-
gen technischen Störung, durch die ein ordnungsgemä-
ßer Betrieb der Pumpe nicht mehr gewährleistet ist, ist
unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass Schäden durch ein
Überlaufen des Pumpenschachtes sicher verhindert wer-
den z.B. durch den Einbau einer netzunabhängigen Alarm-
schaltung oder sonstige geeignete Schutzmaßnahmen.
Die Haftung des Herstellers schließt somit auch jegliche
Haftung für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschä-
den aus.

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Kapitel

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Fehlerbehebung

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Diese Anleitung auch für:

Grp 76 etGrp 111 et

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