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Sicherheitshinweise; Allgemeine Hinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Qualifiziertes Personal - PKP AZ50 Bedienungsanleitung

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2.0 Sicherheitshinweise

2.1
Allgemeine Hinweise
Das Gerät darf einzig und allein für die im Datenblatt angegebenen Anwendungen einge-
setzt werden. Die zu einer Anwendung gehörenden spezifischen Anweisungen zur
Sicherheit und Gesundheit müssen ebenfalls beachtet werden. Dies gilt ebenfalls für Zu-
behörteile.
Jede Person, die mit der Inbetriebnahme oder Bedienung dieses Geräts beauftragt ist,
muss die Betriebsanleitung und insbesondere die Sicherheitshinweise gelesen und ver-
standen haben!
Die Haftung des Herstellers erlischt bei Schäden durch bestimmungswidrige Verwendung,
Nichtbeachten dieser Betriebsanleitung, Einsatz ungenügend qualifizierten Fachpersonals
sowie eigenmächtiger Veränderung am Gerät.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Geräte der Baureihe AZ50 dienen zur Anzeige und Weiterleitung von Prozessmess-
daten. Jeder darüber hinaus gehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Die Geräte der Baureihe AZ50 dürfen nicht als alleiniges Mittel zur Abwendung gefährli-
cher Zustände an Maschinen und Anlagen eingesetzt werden. Maschinen und Anlagen
müssen so konstruiert werden, dass fehlerhafte Zustände nicht zu einer für das Bedien-
personal gefährlichen Situation führen können.
2.3

Qualifiziertes Personal

Die Geräte der AZ50 Serie dürfen nur von qualifiziertem Personal, dass in der Lage ist die
Geräte fachgerecht einzusetzen, installiert werden. Qualifiziertes Personal sind Personen
die mit der Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme und Betrieb dieser Geräte vertraut sind
und die über eine ihrer Tätigkeit entsprechende Qualifikation verfügen.
2.4
Chemische Beständigkeit
Bitte überprüfen Sie die Beständigkeit der angegebenen Materialien in Bezug auf die von
Ihnen eingesetzten Chemikalien.
2.5

Eingangskontrolle

Prüfen Sie unmittelbar nach Anlieferung die Geräte auf eventuelle Transportschäden oder
Mängel und anhand des beiliegenden Lieferscheins die Anzahl der Teile.
Schadensersatzansprüche, die sich auf Transportschäden beziehen, können nur geltend
gemacht werden, wenn unverzüglich das Zustell-Unternehmen benachrichtigt wird.
AZ50 Bedienungsanleitung 02/2019
Seite 4

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