13.2
Einstellmenü bei Berechnungsgrundlage Messdaten
Unter Messdaten können bis zu fünf Messdatensätze gespeichert wer-
Messdatensätze
Messdatensätze
den. Dies findet immer dann Anwendung, wenn der Durchflussmesser
Messdatensatz 5
im nicht linearen Bereich eingesetzt wird. Hierzu werden den bis zu fünf
10000 I/L
Messdatensatz 4
unterschiedlichen Durchflussbereichen unterschiedliche K-Faktoren
10200 I/L
zugewiesen bzw. ermittelt.
Sensoreingang 1
Messdatensätze
Unabhängig davon ob die Messdaten eingeben oder ermittelt werden
Messdatensatz 2
öffnet sich nach Auswahl Einmessen bzw. Eingabe MD für SE1 und
8900 I/L
Messdatensatz 1
betätigen der Taste Enter ein Untermenü. Hier kann der zu bearbeiten-
5020 I/L
de Messdatensatz ausgewählt werden und die Anzahl der Messdaten-
Anzahl der MD-Sätze
sätze eingegeben werden.
5
Ebene zurück
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Ebene zurück:
Rücksprung in das Einstellmenü.
Eingabe MD für SE1:
Um den AZ50 den K-Faktor und die zugehörige Durchflussmenge
einzuspeichern wird die ermittelte Menge sowie die ermittelten Impulse,
auf 60 Sekunden bezogen, für den jeweiligen Messdatensatz eingege-
ben. Die Mengeneinheit entspricht der gewählten BFC Einheit (siehe
Punkt 12.1.1).
Einmessen MD für SE1:
In diesem Menü wird Durchflussmenge und K-Faktor für den ausgewählten Messdaten-
satz automatisch von dem AZ50 ermittelt. Hierzu bitte folgenden Ablauf einhalten.
1.
Messbecher unter den Auslass platzieren.
2.
Messung mittels der Taste Enter starten
3.
Ventil / Kugelhahn oder Pumpe öffnen bzw. anschalten (dies ist nicht nötig wenn
Ventil / Kugelhahn oder Pumpe durch das AZ50 gesteuert wird).
4.
Das AZ50 erfasst die Impulse und Zeit.
Achtung bitte mindestens 120 sec. auslitern.
6.
Ventil / Kugelhahn oder Pumpe schließen bzw. ausschalten (dies ist nicht nötig
wenn Ventil / Kugelhahn oder Pumpe von dem AZ50 gesteuert wird).
6.
Messung mittels der Taste Enter beenden.
7.
Ausgeliterte Menge, wie unter 6.0 beschrieben, eingeben. (Die Eingabe der Menge
Erfolgt immer in der eingestellten BFC Einheit, siehe Punkt 12.1.1
AZ50 Bedienungsanleitung 02/2019
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