Wichtige Informationen
6.
Erst-Inbetriebnahme und Bedienungsunterweisung
Der Windhager-Kundendienst oder Kundendienst-Partner führt die Erst-Inbetriebnahme am Kessel durch und macht den
Betreiber an Hand der Bedienungsanleitung mit der Bedienung und Reinigung des Kessels vertraut.
Vor der Bestellung der Erst-Inbetriebnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
„ Heizkessel ordnungsgemäß montiert.
„ Anlage komplett elektrisch verdrahtet.
„ Anlage gespült, befüllt und entlüftet – Wärmeabnahme muss möglich sein.
„ Boiler brauchwasserseitig angeschlossen und befüllt.
„ Brennstoff in ausreichender Menge vorhanden (Pellets, Scheitholz, Öl oder Gas).
„ Anlagenbetreiber ist bei der Inbetriebnahme anwesend.
Es kann keine Erst-Inbetriebnahme durchgeführt werden, wenn diese Punkte nicht erfüllt sind. Eventuell dadurch
unnötig entstandene Kosten müssen in Rechnung gestellt werden.
Inbetriebnahme und Wartung durch den Windhager Kundendienst oder Kundendienst-Partner sind Bedingung für
die Garantie laut beiliegender „Garantiebedingungen".
7.
Entsorgung/Recycling
Entsorgung der Verpackung
Das Verpackungsmaterial (Holzverschlag, Kartonagen, Einlegezettel, Kunststoff-Folien und -beutel usw.) ist nach den
örtlichen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sachgerecht zu entsorgen.
Entsorgung von Komponenten oder Heizkessel
Für die Entsorgung defekter Komponenten oder der Heizungsanlage (z.B. Heizkessel oder Regelung) nach der
Produktlebensdauer bitte folgende Hinweise beachten:
„ Fachgerecht entsorgen, d.h. getrennt nach Materialgruppen der zu entsorgenden Teile.
„ Keinesfalls Elektro- oder Elektronikschrott einfach in den Müll, sondern an die dafür vorgesehenen öffentlichen
Sammelstellen abgeben.
„ Grundsätzlich so umweltverträglich entsorgen, wie es dem Stand der Umweltschutz-, Wiederaufbereitungs- und
Entsorgungstechnik entspricht.
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