11 Inbetriebnahme und Abnahme
11.5 Funktionsprüfung
Die Funktionsprüfung einer Feststellanlage muss mindestens folgende Elemente umfassen:
a) Überprüfung der Handauslösung (Handauslösetaster oder wenn zulässig durch manuelles
Ausdrücken);
b) Überprüfung der Auslösung der Feststellanlage durch die Prüfung der Brandmelder mit
dem vom Hersteller der Brandmelder festgelegten Prüfverfahren (z. B. Rauchmelder mittels
Rauchmelderprüfgerät oder Wärmemelder mittels Wärmemelderprüfgerät). Bei Feststellanlagen
der Bauart 2 ist sicherzustellen, dass die zu prüfenden Brandmelder nur zur Steuerung der
Feststellanlage dienen;
c) Überprüfung der Rückstellung der Brandmelder aus dem Alarmzustand;
d) Überprüfung, ob Umgebungseinflüsse die Funktion der eingebauten Feststellanlage beein-
trächtigen;
e) Überprüfung, ob die Nutzung im unmittelbaren Umfeld der Feststellanlage negative Einflüsse
auf diese ausübt (z. B. Auftreten von Staub oder Wasserdampf);
f) Überprüfung, ob die Funktion der Feststellanlage durch bauliche Änderungen und/oder
Wechsel wirkung mit anderen Gewerken im unmittelbaren Umfeld der Feststellanlage negativ
beeinflusst wird (z. B. nachträglicher Einbau von Zwischendecken) und ob die Positionierung der
Brandmelder der Richtlinie für Feststellanlagen des DIBt (Feststellanlagen RL) und der Zulassung
entspricht;
g) Überprüfung, ob der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschluss nach dem Auslösen zum selbst-
tätigen Schließen freigegeben wird.
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