10 Übereinstimmungsbestätigung
10 Übereinstimmungsbestätigung
Die bauausführende Firma, die die Feststellanlage errichtet hat, muss für jedes Bauvorhaben eine
Bestätigung der Übereinstimmung der Bauart mit der allgemeinen Bauartgenehmigung abgeben.
Sie muss schriftlich erfolgen und außerdem mindestens folgende Angaben enthalten:
• Z-Nr. der verwendeten Bauartgenehmigung
• Bezeichnung des Gegenstandes der allgemeinen Bauartgenehmigung
• Name und Anschrift der bauausführenden Firma
• Bezeichnung der baulichen Anlage
• Datum der Errichtung / der Fertigstellung
• Ort und Datum der Ausstellung der Erklärung sowie Unterschrift des Verantwortlichen
Die Übereinstimmungserklärung ist dem Bauherrn zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die
zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen.
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