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Raumluftunabhängige Feuerstätte; Raumluftabhängige Feuerstätte - Froling PE1c Pellet 16 Montageanleitung

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Ausführungshinweise
Gemeinsamer Betrieb mit luftsaugenden Anlagen (Wohnraumlüftung, Dunstabzug,
Zentralstaubsauganlage etc.)
3.12.1 Raumluftunabhängige Feuerstätte
3.12.2 Raumluftabhängige Feuerstätte
Montageanleitung PE1c Pellet 16-22 | M2130319_de
Der Pelletskessel ist für den raumluftunabhängigen Betrieb bis zu einem maximal
zulässigen raumseitigen Unterdruck von 8 Pa geeignet. Beim gleichzeitigen Betrieb
von luftsaugenden Anlagen (z.B. Wohnraumlüftung etc.) gibt es keine
Einschränkungen, sofern der zugelassene raumseitige Unterdruck nicht überschritten
wird. Tritt im Aufstellungsraum ein höherer als der zugelassene Unterdruck auf, gilt die
Feuerstätte als raumluftabhängig und eine Sicherheitseinrichtung (Unterdruck-
Überwachungssystem) ist erforderlich.
Für Deutschland gilt zusätzlich: Es muss eine nach DiBt zugelassene
Unterdrucküberwachung (z.B. Luftdruckwächter P4) verbaut werden, welche den
maximalen Unterdruck von 4 Pa im Aufstellungsraum überwacht.
Bei raumluftabhängiger Feuerstätte gibt es Einschränkungen beim gleichzeitigen
Betrieb von luftsaugenden Anlagen (z.B. Wohnraumlüftungen etc.) - eine
Sicherheitseinrichtung ist erforderlich.
Grundsätzlich gilt:
▪ Der raumseitige Unterdruck beim Betrieb von luftsaugenden Anlagen (z.B.
Wohnraumlüftung etc.) mit einer raumluftabhängigen Feuerstätte darf nicht größer
als 4Pa sein!
Außerdem zumindest eine der drei folgenden Maßnahmen einhalten:
(Quelle: §4 MFeuV 2007 / 2010)
▪ Sicherheitseinrichtungen verwenden, die den gleichzeitigen Betrieb der
Feuerstätten und der luftsaugenden Anlagen verhindern
ODER
▪ Abgasabführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwachen
ODER
▪ Die für den Betrieb der raumluftabhängigen Feuerstätte notwendigen
Außenluftvolumenströme getrennt von den für die Lüftung notwendigen
Außenluftvolumenströmen sicherstellen - dadurch ist gewährleistet, dass während
des Betriebes der Feuerstätten kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann
Gemeinsamer Betrieb
Während des gemeinsamen Betriebes muss eine geprüfte Sicherheitseinrichtung
gewährleisten, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann. Die
Sicherheitseinrichtung schaltet im Störfall eine luftsaugende Anlage (z.B.
Wohnraumlüftung etc.) ab.
Wechselseitiger Betrieb
Eine geprüfte Sicherheitseinrichtung (z.B. auf Basis von Unterdruck oder
Temperaturmessung) muss gewährleisten, dass die luftsaugende Anlage und die
Feuerstätte nicht gleichzeitig betrieben werden. Die Weiterverarbeitung der Signale
muss dieser Sicherheitsphilosophie genügen. Eine Abschaltung der Stromversorgung
ist zulässig und ausreichend.
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Diese Anleitung auch für:

Pe1c pellet 22

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