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Ausserbetriebnahme; 6-1 Abbau Der Maschine - Maggi STEFF 2032 Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 44
KAPITEL
6 •
AUSSERBETRIEBNAHME
6-1 ABBAU DER MASCHINE
Bei
der DemontageNerschrottung der
Maschine wie folgt
vorgehen:
-
Die Stromversorgung
abtrennen
-
Behlllter,
dieAltol
enthalten,
auslee-
ren
die
Demontage
von autorisierten
Fachkrliften vornehmen lassen.
Am
Ende
ihrer
Lebensdauer muB
die
Maschine als
lndustriemOII
entsorgt
warden. Sammeln,
Trennen,
Transport
und
Verarbeitung
des lndustriemOIIs
und
dessen Ablagerung mOssen den
geltenden
Normen der Europaischen
Richtlinien
911156/EG vom
18.
Marz
1991 und 91 /689/EG vom 12.
Dezem·
ber 1991 und nachfolgenden
Anderun-
gen
entsprechend
erfolgen.
76
6-2
MATERIALTRENNUNQ
Komponenten der elektrischen Aus·
rustung:
Dieses
Material
kann von der
offentli-
chen
MOIIentsorgung beseitigt
warden.
Dabei geiten die diesbezOglichen
Ge·
setze
der
Nation, in
der die
Maschine
eingesetzt worden
ist.
Andere Telle
der
Maschine:
Die
zum
Bau der
Maschine
verwende-
ten Materialien sind:
Aluminium
,
Stahl
und
Kunststoffe.
Aluminium und Stahl
sind
bei
Recyc-
ling durch autorisierte und spezialisierte
Firmen nicht
umweltschadlich.
Kunststoffe konnen die Umwelt
bela-
stan und mOssen daher von
Firman
entsorgt warden, die autorisiert und
auf
die
Entsorgung
dieser
Materialien
spe-
zialisiert
sind.
Alttilentsorgung:
Das
zum
Betrieb und/oder zur Wartung
der
Maschine
verwendete
01
muB den
Europiiischen
Richtlinien
91 /156/EG
vom
18.
Miirz 1991
und 911689/EG
vom
12.
Dezember 1991 entsprechend
entsorgt
werden. Diese
Richtlinien
ver-
pflichten
alle
Betriebe,
die Altol zu
ent·
sorgen
haben,
den zustandigen
BehOr-
den aile notwendigen lnformationen
bezOglich
Entsorgung oder
Lagerung
des
Alttils
und
dessen
ROckstande
mit-
zuteilen.
GemaB
PriisidialerlaB
Nr.
691
vom
23.
August
1982 sind
die Betriebe
verpfllchtet, sich
in
dieser
Angelegen-
heit an
die
ALTOLGENOSSENSCHAFT
wenden.

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