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12.2.2 Mindestenergie Pro Einzelmessung - primes Cube L Originalbetriebsanleitung

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12.2.2 Mindestenergie pro Einzelmessung

Die zur Messung verwendete Energie muss im Absorber eine ausreichend hohe Tempe-
raturerhöhung erzeugen, um mit hoher Genauigkeit erfasst zu werden. Typischerweise
wird eine Energie von ca. 500 J empfohlen, solange die Messdauer < 2 s ist.
Beispiel: Bei 1 kW Laserleistung und 500 ms Bestrahlungszeit wird die Energie von
500 J aufgenommen.
E = P · t = 1 000 W · 0,5 s = 500 J
Die Auswahl der für eine Messung zulässigen Energie zeigt die Abb. 12.3 auf Seite 24
in Abhängigkeit von der Absorbertemperatur.
10 000
5 000
25 °C Umgebungstemperatur
1 000
100
25
30
Abb. 12.3: Messbereich in Abhängigkeit von der Absorbertemperatur
Der minimale Energieeintrag gibt die Grenze an oberhalb der eine Messung mit hoher
Genauigkeit durchgeführt werden kann. Der maximale Energieeintrag beschreibt die
Grenze bei der der Absorber seine zulässige Grenztemperatur erreicht. Im grün darge-
stellten Bereich kann die Energie, z. B. für mehrfaches Messen (Serienmessungen)
aufgeteilt werden.
Ist die Absorbertemperatur höher als 70 °C ist keine weitere Messung möglich. Bitte
warten Sie in diesem Fall solange, bis die Temperatur auf unter 50 °C gefallen ist (je
nach gewähltem Energieeintrag). Die Grenzwerte entnehmen Sie bitte der Abb. 12.3 auf
Seite 24.
24
Max. Energieeintrag für Strahldurchmesser:
> 35 mm ,
Der Messbereich variiert mit der Umgebungstemperatur.
Vor allem bei der Messung von kleinen Energien (< 200 J) sollte
die Absorbertemperatur nahe bei der Umgebungstemperatur
liegen, um größtmögliche Messgenauigkeit zu erreichen.
35
40
45
Absorbertemperatur in °C
28 – 35 mm,
20 – 28 mm,
50
55
Cube L
< 20 mm
Min. Energieeintrag
60
65
70
Revision 01/2019 DE

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