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Inbetriebnahme; Ölstand; Getriebe Mit Hilfsantrieb - Siemens GHDP series Montage- Und Betriebsanleitung

Glättzylindergetriebe
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7.2

Inbetriebnahme

Nach der ersten Inbetriebnahme der externen Ölversorgungsanlage ist der Ölstand zu
kontrollieren.
• Ölstand des Getriebes kontrollieren.
Der Ölstand sollte bei abgekühltem Öl in der Mitte des Ölschauglases oder des
Winkelölstandsanzeigers stehen.
Er kann bei heißem Öl die obere Markierung leicht übersteigen. In keinem Fall darf die untere
Markierung unterschritten werden, gegebenenfalls ist Öl aufzufüllen.
7.2.1
Ölstand
• Ölstand im Getriebegehäuse kontrollieren. Dabei ist das Getriebe still zu setzen.
Je nach Ausstattung gelten folgende Ölstände:
─ Mitte des Ölschauglases.
─ Mitte der Markierungen am Winkelölstandsanzeiger.
Der Ölstand soll bei abgekühltem Öl in der Mitte des Ölschauglases oder des Winkelölstandsanzeigers
stehen. Er kann bei heißem Öl die obere Markierung leicht übersteigen.
In keinem Fall darf die untere Markierung unterschritten werden, gegebenenfalls ist
Öl aufzufüllen.
7.2.2

Getriebe mit Hilfsantrieb

Vor Inbetriebnahme ist zu überprüfen, ob sich die Überholkupplung in
Freilaufdrehrichtung ohne erhöhten Kraftaufwand durchdrehen läßt.
Die Drehrichtungspfeile am Getriebe sind dabei zu beachten.
Für die Überholkupplung liegt Freilaufbetrieb vor, wenn die Motorwelle des Hilfsantriebes
entgegen der Betriebsdrehrichtung gedreht wird.
Beim Drehen in der Betriebsdrehrichtung wird die Sperrwirkung der Überholkupplung
(Mitnahmebetrieb) wirksam. Es erfolgt die Ankupplung und somit ein Drehen der
Abtriebswelle des Hauptgetriebes in der Betriebsdrehrichtung.
Um Schäden an der Rücklaufsperre oder am Getriebe zu vermeiden, darf der Motor
nicht gegen die Sperrichtung des Getriebes gefahren werden.
Es ist der aufgeklebte Hinweis auf dem Getriebe zu beachten.
Vor Anschluß des Haupt- und des Hilfsgetriebemotors ist jeweils das Drehfeld des
Drehstromnetzes mit Hilfe eines Drehfeldrichtungsanzeigers zu bestimmen und
beide Motoren entsprechend der vorbestimmten Drehrichtung anzuschließen.
Hauptmotor und Motor des Hilfsgetriebes sind elektrisch so miteinander zu verriegeln, daß
nur einer der beiden Motoren jeweils eingeschaltet sein kann.
Vor Inbetriebnahme ist die Abschaltfunktion der Drehzahlüberwachung bei Hilfsantrieb,
ausgelegt als Wartungsantrieb, gemäß Punkt 5.11 zu überprüfen.
Die Inbetriebnahme kann erfolgen, nachdem die auf dem Hinweisschild angegebene
Ölmenge durch die Öleinfüllschraube an der Schmierstelle am Zwischenflansch
eingefüllt worden ist (siehe je nach Auftragsfall die Angabe auf der Maßzeichnung).
Es ist das gleiche Öl wie für das Getriebe zu verwenden.
Die Angaben zum Hilfsgetriebe sind der speziellen Betriebsanleitung zu entnehmen.
(Das Hilfsgetriebe wird ab Werk mit Öl befüllt ausgeliefert).
BA 5814 de 09/2014
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