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Sicherheitshinweise; Grundsätzliche Pflichten - Siemens GHDP series Montage- Und Betriebsanleitung

Glättzylindergetriebe
Inhaltsverzeichnis

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3.

Sicherheitshinweise

Das Betreten des Getriebes und seiner Anbauteile ist nicht zulässig!
Vorsicht Sturzgefahr!
Eigenmächtige
Schutzeinrichtungen, die als Berührungsschutz angebracht sind.
3.1
Grundsätzliche Pflichten
• Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß jede Person, die mit Arbeiten am Getriebe beauftragt ist, diese
Anleitung gelesen und verstanden hat und sie in allen Punkten beachtet, um:
─ Gefahren für Leib und Leben des Benutzers und Dritter abzuwenden
─ die Betriebssicherheit des Getriebes sicherzustellen
─ Nutzungsausfall und Umweltbeeinträchtigungen durch falsche Handhabung auszuschließen.
• Beim Transport, der Montage und Demontage, der Bedienung sowie Pflege und Wartung, sind die
einschlägigen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz zu beachten.
• Das Getriebe darf nur von qualifiziertem Personal bedient, gewartet und/oder instandgesetzt werden
(siehe "Qualifiziertes Personal" auf Seite 3 dieser Anleitung).
• Die Außenreinigung des Getriebes mit einem Hochdruckreinigungsgerät ist nicht zulässig.
• Alle Arbeiten sind sorgfältig und unter dem Aspekt "Sicherheit" durchzuführen.
Arbeiten am Getriebe dürfen nur bei Stillstand durchgeführt werden.
Das Antriebsaggregat muß gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert werden
(z. B. durch Abschließen des Schlüsselschalters oder das Entfernen der
Sicherungen in der Stromversorgung). An der Einschaltstelle ist ein Hinweisschild
anzubringen, aus dem hervorgeht, daß an dem Getriebe gearbeitet wird.
Eine angebaute oder externe Ölversorgungsanlage ist ebenfalls still zu setzen.
• Am gesamten Antrieb dürfen keine elektrischen Schweißarbeiten durchgeführt werden.
Die Antriebe dürfen nicht als Massepunkt für Schweißarbeiten verwendet werden. Verzahnungsteile
und Lager könnten durch Verschweißung zerstört werden.
• Ein Potentialausgleich gemäß den hierfür gültigen Bestimmungen und/oder Richtlinien muß
durchgeführt werden!
Sind am Getriebe keine Gewindebohrungen für einen Erdungsanschluß vorhanden, müssen andere
geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Diese Arbeiten dürfen nur von Fachkräften der
Elektrotechnik durchgeführt werden.
Das Antriebsaggregat ist sofort außer Betrieb zu setzen, wenn während des
Betriebes unerklärbare Veränderungen an dem Getriebe festgestellt werden, wie
z. B. eine deutlich erhöhte Betriebstemperatur oder veränderte Getriebegeräusche.
Rotierende und/oder bewegliche Teile müssen durch Schutzvorrichtungen gegen
Berühren gesichert sein.
Beim Einbau des Getriebes in Maschinen oder Anlagen ist der Hersteller der
Maschinen oder Anlagen dazu verpflichtet, die in dieser Anleitung enthaltenen
Vorschriften, Hinweise und Beschreibungen mit in seine Betriebsanleitung
aufzunehmen.
Veränderungen
sind
BA 5814 de 09/2014
12 / 61
nicht
zulässig.
Das
betrifft
auch

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