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Gesetzliche Bestimmungen; Bestimmungsgemässer Gebrauch - Stromer ST2 S Bedienungsanleitung

E-bike
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Achten Sie darauf, dass sich nichts in den Spei-
chen und den sich drehenden Rädern verfangen
kann.
Wenn Sie mit Gepäck fahren, beachten Sie
unbedingt das zulässige Gesamtgewicht des
S-Pedelecs. Angaben zur Belastbarkeit des Ge-
päckträgers sind jeweils auf diesem angegeben.
Weitere Inhalte zu diesem Thema finden Sie unter
www.stromerbike.com/support

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

Die Regelungen und Vorschriften für E-Bikes
werden ständig überarbeitet und können sich je-
derzeit ändern. Informieren Sie sich über die für
Sie geltenden Rechtsvorschriften, damit Sie stets
auf dem aktuellen Stand sind.
Für Pedelecs und S-Pedelecs gelten teils Sonder-
bestimmungen für die Nutzungsgrenzen, d.h., sie
sind teilweise wie ein Fahrrad zu nutzen, teilwei-
se aber auch nicht.
Bevor Sie mit Ihrem Stromer am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils für Sie geltenden na-
tionalen Vorschriften.
Diese Informationen können Sie bei Ihrem Stro-
mer Händler, den jeweiligen nationalen Fahrrad-
oder E-Bike-Verbänden und teils auch im Internet
erhalten.
Dort können Sie sich darüber informieren, wie Ihr
Stromer ausgestattet sein muss, damit Sie am öf-
fentlichen Strassenverkehr teilnehmen können.
Es wird beispielsweise beschrieben, welche Be-
leuchtungsanlagen installiert sein müssen, und
mit welchen Bremsen das S-Pedelec ausgestattet
sein muss.
Man erhält in den jeweils geltenden nationalen
Vorschriften Angaben zu geltenden Altersbe-
schränkungen sowie dazu, ab welchem Alter man
wo fahren darf oder muss und ob und welche
Fahrerlaubnisse man benötigt. Auch die Teilnah-
me von Kindern am öffentlichen Strassenverkehr
wird hier geregelt. Wenn es eine Helmpflicht gibt,
wird diese angegeben.
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflicht-
versicherung mögliche Schäden, die durch den
Einsatz des Stromer-S-Pedelecs entstehen kön-
nen, auch abdeckt.
BESTIMMUNGSGEMÄSSER
GEBRAUCH
S-Pedelecs dienen als Fortbewegungsmit-
tel für eine Einzelperson. Die Mitnahme von Kin-
dern in Anhängern ist im Geltungsbereich des
EU-Rechts für S-Pedelecs nicht gestattet!
Die Beförderung einer weiteren Person mit Hilfe
des S-Pedelecs, z.B. einem Kinderanhänger, ist
wenn, dann nur im Rahmen der jeweiligen nati-
onalen Gesetzgebung zulässig. Selbst wenn dies
im Einzelfall erlaubt sein sollte, raten wir drin-
gend von einer Beförderung weiterer Personen ab.
Wenn Sie Gepäck transportieren möchten, setzt
dies eine geeignete Vorrichtung am S-Pedelec
voraus. Kinder dürfen im Geltungsbereich des EU-
Rechts bei S-Pedelecs nicht, in der Schweiz nur
mit dafür vorgesehenen Anhängern transportiert
werden. Achten Sie hier auf hochwertige Qualität!
Beachten Sie dabei das zulässige Gesamtgewicht
und die jeweils angegebene Höchstgeschwindig-
keit des Anhängers.
Das zulässige Gesamtgewicht von Stromer
S-Pedelecs ist 140 kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: Gewicht Fahrer + Ge-
wicht S-Pedelec incl. Gewicht Akku + Gewicht
Gepäck + Gewicht Anhänger (falls Anhänger zu-
gelassen).
Zum bestimmungsgemässen Gebrauch gehört
auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs- und
Instandhaltungsbedingungen, die in dieser Be-
triebsanleitung beschrieben sind.

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