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Gesetzliche Bestimmungen; Bestimmungsgemässer Gebrauch - Stromer ST1X Originalbetriebsanleitung

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Wenn Sie mit Gepäck fahren, beachten Sie
unbedingt das zulässige Gesamtgewicht des
Pedelecs. Angaben zur Belastbarkeit des Gepäck-
trägers sind jeweils auf diesem angegeben.
Weitere Inhalte zu diesem Thema finden Sie unter
www.stromerbike.com/support

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

Die Regelungen und Vorschriften für E-Bikes
werden ständig überarbeitet und können sich je-
derzeit ändern. Informieren Sie sich über die für
Sie geltenden Rechtsvorschriften, damit Sie stets
auf dem aktuellen Stand sind.
Für Pedelecs gelten teils Sonderbestimmungen
für die Nutzungsgrenzen, d.h., sie sind teilweise
wie ein Fahrrad zu nutzen, teilweise aber auch
nicht.
Bevor Sie mit Ihrem Stromer am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils für Sie geltenden na-
tionalen Vorschriften.
Diese Informationen können Sie bei Ihrem Stro-
mer Händler, den jeweiligen nationalen Fahrrad-
oder E-Bike-Verbänden und teils auch im Internet
erhalten.
Dort können Sie sich darüber informieren, wie Ihr
Stromer ausgestattet sein muss, damit Sie am öf-
fentlichen Strassenverkehr teilnehmen können.
Es wird beispielsweise beschrieben, welche Be-
leuchtungsanlagen installiert sein müssen, und
mit welchen Bremsen das Pedelec ausgestattet
sein muss.
Man erhält in den jeweils geltenden nationalen
Vorschriften Angaben zu geltenden Altersbe-
schränkungen sowie dazu, ab welchem Alter man
wo fahren darf oder muss und ob und welche
Fahrerlaubnisse man benötigt. Auch die Teilnah-
me von Kindern am öffentlichen Strassenverkehr
wird hier geregelt. Wenn es eine Helmpflicht gibt,
wird diese angegeben.
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflicht-
versicherung mögliche Schäden, die durch den
Einsatz des Stromer-Pedelecs entstehen können,
auch abdeckt.
BESTIMMUNGSGEMÄSSER
GEBRAUCH
Pedelecs dienen als Fortbewegungsmittel
für eine Einzelperson.
Die Beförderung einer weiteren Person mit Hilfe
des Pedelecs, z.B. in einem Kinderanhänger, ist
wenn, dann nur im Rahmen der jeweiligen nati-
onalen Gesetzgebung zulässig. Selbst wenn dies
im Einzelfall erlaubt sein sollte, raten wir drin-
gend von einer Beförderung weiterer Personen ab.
Wenn Sie Gepäck transportieren möchten, setzt
dies eine geeignete Vorrichtung am Pedelec vo-
raus. Kinder dürfen in der Schweiz nur mit dafür
vorgesehenen Anhängern transportiert werden.
Achten Sie hier auf hochwertige Qualität! Beach-
ten Sie dabei das zulässige Gesamtgewicht und
die jeweils angegebene Höchstgeschwindigkeit
des Anhängers.
Das zulässige Gesamtgewicht von Stromer
Pedelecs ist 140 kg.
Zulässiges Gesamtgewicht: Gewicht Fahrer +
Gewicht Pedelec incl. Gewicht Akku + Gewicht
Gepäck + Gewicht Anhänger (falls Anhänger zu-
gelassen).
Zum bestimmungsgemässen Gebrauch gehört
auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs- und
Instandhaltungsbedingungen, die in dieser Be-
triebsanleitung beschrieben sind.
Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die natio-
nale Gesetzgebung vorschreibt, dürfen Stromer
Pedelecs im öffentlichen Strassenverkehr und auf
befestigten Wegen eingesetzt werden.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemässen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die

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