6. Sonstiges
6.1. Garantiebedingungen
Die Garantiedauer dieses ROTEK Gerätes beträgt 12 Monate ab Zustellung zum Endverbraucher,
längstens jedoch 14 Monate nach dem Lieferdatum. Unter dem Lieferdatum ist jenes Datum zu ver-
stehen welches bei der Auslieferung auf dem jeweiligen Transportschein (Lieferschein oder Rechnung)
angeführt ist. Etwaige Reparaturen müssen von einer durch ROTEK autorisierte Werkstätte bzw. durch
ROTEK selbst erfolgen. Jedenfalls ist vor einer Garantieleistung durch eine Fremdfirma das schriftliche
Einverständnis von ROTEK einzuholen.
Die Garantiedauer von Ersatzteilen beträgt 6 Monate ab Zustellung zum Endverbraucher. Als Nachweis
dient die Übernahme des Transportschein.
Sollte das Gerät professionell, häufig und dauernd in Gebrauch stehen, obwohl die oben angeführte
Frist von 12 Monaten noch nicht abgelaufen ist, verfällt die Garantie automatisch bei Überschreitung
von 2.000 Verpackungszyklen.
Innerhalb der vorher genannten Grenzen verpflichtet sich ROTEK jene Teile kostenlos zu reparieren
oder zu ersetzen, welche nach Prüfung durch ROTEK oder einer autorisierten Servicestelle Herstel-
lungs- oder Materialfehler aufweisen. Die Instandsetzung oder ein Austausch defekter Teile innerhalb
der Garantie verlängert keinesfalls die Gesamtgarantiezeit des Gerätes. Alle während der Garantiezeit
instandgesetzten oder ausgetauschten Teile oder Baugruppen werden mit einer Garantiedauer ausge-
liefert, welche der restlichen Garantiezeit des Original-Bauteils entspricht.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden, die durch folgende Faktoren verursacht wurden:
• Nichtbeachtung der im Handbuch enthaltenen Anweisungen
• Unsachgemäße Verwendung
• Nicht erlaubte Umweltbedingungen
• Normaler Verschleiß
• Nicht autorisierte Änderungen am Gerät
• Von nicht autorisiertem Personal durchgeführte Reparaturen.
• Unzureichende bzw. falsche Reinigung oder Wartung
• Schäden durch fehlende oder falsche Betriebsmittel
Ferner sind alle Verschleißteile und Betriebsmittel von der Garantieleistung ausgeschlossen (z.B. De-
ckeldichtung, Silikongummi, Teflonbänder, Schweißdrähte, Hydrauliköl). Kleinere Mängel (Kratzer,
Verfärbungen) können auftreten, beeinträchtigen aber nicht die Leistungsfähigkeit des Gerätes und
werden deshalb nicht durch die Garantie abgedeckt.
ROTEK haftet nicht für Kosten, Schäden oder direkte bzw. indirekte Verluste (einschließlich eventueller
Gewinn-, Vertrags- oder Herstellungsverluste), die von der Benutzung des Gerätes oder von der Un-
möglichkeit, das Gerät zu benutzen, verursacht wurden.
Die Garantieleistung erfolgt am Standort von ROTEK bzw. am Standort einer von ROTEK autorisierten
Servicestelle. Die Transportkosten von eventuellen defekten Teilen, welche von ROTEK zur Ansicht
und Garantieprüfung verlangt wurden, gehen zu Lasten des Verbrauchers. Die Transportkosten zum
Standort des Gerätes (innerhalb der EU) oder zu einer autorisierten Servicestelle für die Bauteile, bei
denen die Garantie anerkannt wurde, gehen zu Lasten von ROTEK.
Die defekten innerhalb der Garantie getauschten Teile, gehen automatisch nach abgewickeltem Aus-
tausch in den Besitz von ROTEK über.
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