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IBM NetVista Benutzerhandbuch Seite 109

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höchstens bis zu den für die Maschine, die Grundlage des Rechtsan-
spruches ist, zu entrichtenden Gebühren (bei regelmäßig anfallenden
Gebühren gilt die Jahresgebühr).
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für alle Unterlieferanten von IBM und
den Wiederverkäufer. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM, die Unter-
lieferanten und der Wiederverkäufer insgesamt haftbar gemacht werden
können.
AUF KEINEN FALL IST IBM IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR: 1)
ANSPRUCH DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGENÜBER IHNEN
(ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER DEM ERSTEN PUNKT ANGE-
GEBEN), 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG IHRER DATEN ODER 3)
FOLGESCHÄDEN ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER WIRTSCHAFT-
LICHER MITTELBARER SCHADEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN
GEWINNS ODER NICHT ERZIELTER EINSPARUNGEN), AUCH WENN
IBM, DIE UNTERLIEFERANTEN ODER DER WIEDERVERKÄUFER ÜBER
DAS EINTRETEN SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAREN. SOWEIT
DIE RECHTSPRECHUNG IM LANDE DES ERWERBS DER MASCHINE
EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE BEI SCHADENSERSATZ
FÜR AUFWENDUNGEN BEI VERTRAGSERFÜLLUNG ODER FOLGE-
SCHÄDEN NICHT ZULÄSST, ENTFALLEN DIESE EINSCHRÄNKUNGEN
BZW. AUSSCHLÜSSE.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
ASIEN/PAZIFIK
AUSTRALIEN: IBM Garantie für Maschinen: Dieser Abschnitt wird wie folgt
ergänzt:
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Garantieleistungen werden zusätzlich
zu den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem "Trade Practices Act 1974"
oder der Rechtsprechung hergeleitet werden können, und sind nur insoweit
eingeschränkt, als die entsprechende Rechtsprechung zulässt.
Umfang der Garantieleistungen: Der erste und der zweite Satz dieses
Abschnitts werden wie folgt ersetzt:
Der Umfang der Garantieleistungen umfasst nicht die Reparatur oder den
Ersatz der Maschine, wenn Schäden verursacht wurden durch: unsachgemäße
Benutzung, Unfall, Maschinenänderung, unzureichende physikalische
Umgebungseinflüsse, Betrieb in einer anderen als der angegebenen
Anwendungsumgebung, nicht fachgerechte Wartung oder durch Fehler, die
durch Maschinen verursacht wurden, für die die IBM nicht verantwortlich
zeichnet.
Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn die IBM aufgrund der Anwendung des "Trade Practices Act 1974" die
Garantieverpflichtungen nicht erfüllt, ist die Haftung der IBM auf die Repara-
tur oder den Ersatz der Maschine oder die Ersatzlieferung mit einer gleichwer-
Garantie und Bemerkungen
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