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HP J8025A Administratorhandbuch Seite 253

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indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl dem Patentrecht als
auch dieser Lizenz zu genügen, darin, ganz auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht
durchsetzbar erweisen, so soll dieser Abschnitt seinem Sinne nach angewandt werden; im
Übrigen soll dieser Abschnitt als Ganzes gelten.
Zweck dieses Abschnitts ist nicht, Sie dazu zu bewegen, Patente oder andere Eigentumsansprüche
zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Abschnitt hat vielmehr
allein den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das
durch die Praxis öffentlicher Lizenzen umgesetzt wird. Viele Personen haben großzügige Beiträge
zu dem weitreichenden Angebot der durch dieses System verbreiteten Software im Vertrauen auf
die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; dem Autor bzw. Geber obliegt die
Entscheidung, ob die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreitet werden soll; ein
Lizenznehmer darf darüber jedoch nicht entscheiden.
Dieser Abschnitt soll deutlich klarstellen, was als Konsequenz aus den übrigen Bestimmungen
dieser Lizenz zu betrachten ist.
12.
Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder
durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite
geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Länder ausgeschlossen
werden, sodass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Ländern erlaubt ist, die nicht
demgemäß ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung,
als wäre sie in diesem Text festgehalten.
13.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der
Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip
her der gegenwärtigen Version entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen
Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einer Bibliothek
angegeben wird, dass sie dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder „jeder späteren
Version" („any later version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free
Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz
angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde.
14.
Bitten Sie den Autor schriftlich um Erlaubnis, wenn Sie Teile der Bibliothek in anderen freien
Programmen verwenden möchten, deren Verbreitungsbedingungen nicht mit diesen Bedingungen
vereinbar sind. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist,
schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich
Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden folgenden Zielen geleitet: Zum einen den
freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu bewahren und zum anderen
die Weitergabe und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
15.
DA DIE BIBLIOTHEK KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG
FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN
NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH BESTÄTIGT, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/
DEWW
GNU Lesser General Public License
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