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HP J8025A Administratorhandbuch Seite 243

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Betriebssystems (Compiler, Kernel usw.) verteilt wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn,
diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Weitergabe von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Angebot eines
Zugangs zum Kopienabruf von einem angegebenen Ort erfolgt, gilt das Angebot eines
gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort als Weitergabe des
Quellcodes, selbst wenn Dritte nicht verpflichtet sind, den Quellcode zusammen mit dem
Objektcode zu kopieren.
4.
Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten,
sofern dies nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder Versuch der anderweitigen
Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung, Verknüpfung und Verbreitung des Programms
ist unzulässig und führt automatisch zur Aufhebung Ihrer durch diese Lizenz gewährten Rechte.
Dritten, die unter dieser Lizenz Kopien oder Rechte von Ihnen erhalten haben, werden ihre
Lizenzen jedoch nicht entzogen, solange sich diese Dritten an sämtliche Lizenzbedingungen
halten.
5.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie diese nicht unterzeichnet haben.
Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu
ändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz
nicht annehmen. Durch eine Änderung oder Verbreitung des Programms (oder eines auf dem
Programm basierenden Werks) erklären Sie sich mit dieser Lizenz sowie allen darin enthaltenen
Bedingungen zur Vervielfältigung, Verbreitung oder Veränderung des Programms oder eines
darauf basierenden Werks einverstanden.
6.
Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk)
weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das
Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und
zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Ausübung der hierin zugestandenen
Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser
Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7.
Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem
anderen Grund (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich
oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so
befreien diese Umstände Sie nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht
möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und
Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dürfen Sie das Programm als Folge davon
überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, welche das Programm direkt oder
indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl dem Patentrecht als
auch dieser Lizenz zu genügen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht
durchsetzbar erweisen, so soll dieser Abschnitt seinem Sinne nach angewandt werden; im
Übrigen soll dieser Abschnitt als Ganzes gelten.
Zweck dieses Abschnitts ist nicht, Sie dazu zu bewegen, Patente oder andere Eigentumsansprüche
zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Abschnitt hat allein den
Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die
Praxis öffentlicher Lizenzen umgesetzt wird. Viele Personen haben großzügige Beiträge zu dem
weitreichenden Angebot der durch dieses System verbreiteten Software im Vertrauen auf die
DEWW
GNU General Public License
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