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konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; dem Autor bzw. Geber obliegt die Entscheidung,
ob die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreitet werden soll; ein Lizenznehmer darf
darüber jedoch nicht entscheiden.
Dieser Abschnitt soll deutlich klarstellen, was als Konsequenz aus den übrigen Bestimmungen
dieser Lizenz zu betrachten ist.
8.
Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder
durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite
geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Länder ausgeschlossen
werden, sodass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Ländern erlaubt ist, die nicht
ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie
in diesem Text festgehalten.
9.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der
General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der
gegenwärtigen Version entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm
angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder „jeder späteren
Version" („any later version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free
Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser
Lizenz angibt, können Sie jede beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software
Foundation veröffentlicht wurde.
10.
Bitten Sie den Autor schriftlich um Erlaubnis, wenn Sie Teile des Programms in anderen freien
Programmen verwenden möchten, die anderen Verbreitungsbedingungen unterliegen. Für
Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an
die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
Entscheidung wird von den beiden folgenden Zielen geleitet: Zum einen den freien Status aller von
unserer freien Software abgeleiteten Werke zu bewahren und zum anderen die Weitergabe und
Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11.
DA DAS PROGRAMM KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG
FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN
NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH BESTÄTIGT, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/
ODER DRITTE DAS PROGRAMM „WIE GESEHEN" OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER
ZUSICHERUNGEN JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT,
EINSCHLIESSLICH – ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF – DIE STILLSCHWEIGENDE
GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF DIE HANDELSÜBLICHKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUR VERFÜGUNG. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH
QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS
PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, SIND DIE KOSTEN FÜR ERFORDERLICHEN SERVICE,
REPARATUR ODER KORREKTUR VON IHNEN ZU TRAGEN.
12.
IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH
ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN URHEBERRECHTSINHABER ODER IRGENDEIN DRITTER, DER
DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT ODER VERBREITET HAT, IHNEN
234
Anhang D Open Source-Lizenzvereinbarungen
DEWW

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