Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

HP J8025A Administratorhandbuch Seite 247

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir schützen die Bibliothek urheberrechtlich, und (2) wir
bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu vervielfältigen, zu verbreiten
und/oder zu ändern.
Um jeden, der die Software weitergibt, zu schützen, möchten wir deutlich machen, dass für diese freie
Bibliothek keinerlei Garantie besteht. Auch sollten, falls die Bibliothek von jemand anderem modifiziert
und weitergegeben wird, die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit von
anderen verursachte Probleme sich nicht den Ruf des ursprünglichen Autors auswirken.
Schließlich und endlich stellen Softwarepatente für die Existenz jedes freien Programms eine ständige
Bedrohung dar. Wir möchten sicherstellen, dass keine Firma den Benutzern eines freien Programms
Einschränkungen auferlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung
einschränkende Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für eine Version der
Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in dieser Lizenz (also der LGPL) im einzelnen angegebenen
Nutzungsfreiheit vollständig vereinbar sein muss.
Der Großteil der GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, fällt unter die normale GNU
General Public License. Die vorliegende Lizenz, d. h. die GNU Lesser General Public License, gilt für
bestimmte näher bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der normalen General
Public License. Wir benutzen diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Verknüpfen dieser
Bibliotheken mit Programmen, die nicht frei sind, zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wurde, sei es nun statisch oder über eine
freigegebene Bibliothek, so ist die Kombination der beiden, rechtlich gesehen, ein „kombiniertes
Werk", also eine abgeleitete Version der Originalbibliothek. Die normale General Public License
erlaubt ein solches Verknüpfen daher nur dann, wenn die ganze Kombination die Kriterien für freie
Software erfüllt. Die Lesser General Public License erlaubt dagegen weniger strenge Kriterien für das
Verknüpfen von anderem Code mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleine" Allgemeine Öffentliche Lizenz („Lesser" General Public License),
weil sie weniger („less") dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die normale General
Public License. Sie verschafft auch anderen Entwicklern freier Software ein „Weniger" an Vorteilen
gegenüber konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund dafür, dass wir
die normale General Public License für viele Bibliotheken benutzen. Die „kleine" Lizenz (LGPL) bietet
jedoch unter bestimmten besonderen Umständen Vorteile.
So kann, wenn auch nur in seltenen Fällen, eine besondere Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur
Benutzung einer bestimmten Bibliothek auf breitest möglicher Ebene zu schaffen, sodass diese ein De-
facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie Programme die Bibliothek benutzen
dürfen. Es kommt häufiger vor, dass eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie häufig benutzte nichtfreie
Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig, die freie Bibliothek allein auf freie Software zu
beschränken; demzufolge benutzen wir die Lesser General Public License.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis zur Benutzung einer speziellen Bibliothek in nichtfreien
Programmen einer größeren Zahl von Personen, eine umfangreiche Sammlung freier Software zu
nutzen. So ermöglicht z. B. die Erlaubnis zur Benutzung der GNU-C-Bibliothek in nichtfreien
Programmen viel mehr Personen, das ganze GNU-Betriebssystem ebenso wie seine Variante, das
Betriebssystem GNU/Linux, zu benutzen.
Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit des Benutzers weniger schützt, stellt sie doch
sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft wurde, die Freiheit und die
erforderlichen Mittel hat, um das Programm unter Benutzung einer abgeänderten Version der Bibliothek
auszuführen.
GNU Lesser General Public License
DEWW
237

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

J8024a

Inhaltsverzeichnis