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Bedingungen Für Die Vervielfältigung, Verbreitung Und Bearbeitung - HP J8025A Administratorhandbuch

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Schließlich und endlich stellen Softwarepatente für jedes freie Programm eine ständige Bedrohung dar.
Wir möchten die Gefahr ausschließen, dass Distributoren eines freien Programms individuell
Patentlizenzen erhalten – mit dem Ergebnis, dass das Programm geschützt wird. Um dies zu vermeiden,
haben wir deutlich gemacht, dass jegliches Patent zur freien Benutzung durch jedermann lizenziert
werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender
Vermerk des Urheberrechtsinhabers darauf hinweist, dass das Programm bzw. das Werk gemäß
den Bestimmungen dieser allgemeinen öffentlichen Lizenz (General Public License) verbreitet
werden darf. Im Folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als „das Programm"
bezeichnet; die Formulierung „auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm
sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne: also ein Werk, welches
das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere
Sprache übersetzt, enthält. (Nachfolgend ist „Übersetzung" ohne Einschränkung im Begriff
„Bearbeitung" enthalten.) Jeder Lizenznehmer wird im Folgenden mit „Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz
nicht abgedeckt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Das Ausführen des Programms ist
nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programms unterliegt dieser Lizenz nur dann, wenn ihr
Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob es durch eine
Ausführung des Programms entstanden ist). Ob dies der Fall ist, hängt von den Funktionen des
Programms ab.
1.
Sie dürfen unveränderte Kopien vom Quellcode des Programms, wie Sie ihn erhalten haben, auf
beliebigen Medien anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie
deutlich erkennbar und in angemessener Form einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie
einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen
einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen anderen Empfängern des
Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopier- und Versandvorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es
wünschen, dürfen Sie gegen Entgelt auch eine Garantie anbieten.
2.
Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem
Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den
Bestimmungen von Abschnitt 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle
im Folgenden genannten Bedingungen erfüllt sind:
a.
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem deutlichen Hinweis versehen, der auf die von
Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
b.
Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Werk, das
ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber
als Ganzes gemäß den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung
gestellt wird.
c.
Wenn das geänderte Programm in der Regel bei seiner Ausführung interaktiv Befehle liest,
müssen Sie dafür sorgen, dass, wenn es auf dem üblichsten Wege zur Ausführung für eine
solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Mitteilung mit einem entsprechenden
DEWW
GNU General Public License
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