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Personal-Anforderungen - MHG GZ series Anleitung

Gas-geblasebrenner
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
1.4

Personal-Anforderungen

6/92
WARNUNG!
Lebensgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang führt zu erheblichen Perso-
nen- und Sachschäden.
Deshalb:
- Montage-, Inbetriebnahme- und Wartungsarbeiten,
Reparaturen oder Änderung der eingestellten
Brennstoffmenge dürfen nur von einem Heizungs-
fachmann vorgenommen werden.
- Im Zweifel Fachleute hinzuziehen.
In der Anleitung werden folgende Qualifikationen für verschiedene
Tätigkeitsbereiche benannt:
Anlagenbetreiber
-
ist über die Handhabung der Anlage zu unterrichten, insbesondere
sind ihm die Bedienungsanleitungen des Gerätes zu übergeben.
Er ist über die getroffenen Maßnahmen zur Verbrennungsluftver-
sorgung und Abgasabführung zu unterrichten und darauf hinzu-
weisen, dass diese nicht nachteilig verändert werden dürfen. Er ist
für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage verantwortlich und
hat dafür zu sorgen, dass sie regelmäßig von einem Heizungs-
fachmann gewartet wird.
Fachpersonal
-
ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der La-
ge, die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Ge-
fahren selbständig zu erkennen.
Gasfachkraft
-
ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestim-
mungen in der Lage, Arbeiten an gastechnischen Anlagen auszu-
führen und mögliche Gefahren selbständig zu erkennen.
GZ 2 - GZ 4

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