1. Sicherheit
1.4
Personal-Anforderungen
6
WARNUNG!
Lebensgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang führt zu erheblichen Perso-
nen- und Sachschäden.
Deshalb:
- Montage-, Inbetriebnahme- und Wartungsarbeiten,
Reparaturen oder Änderung der eingestellten
Brennstoffmenge dürfen nur von einem Heizungs-
fachmann vorgenommen werden.
- Im Zweifel Fachleute hinzuziehen.
In der Anleitung werden folgende Qualifikationen für verschiedene
Tätigkeitsbereiche benannt:
Anlagenbesitzer
-
ist über die Handhabung der Anlage zu unterrichten, insbesondere
sind ihm die Bedienungsanleitungen des Gerätes zu übergeben.
Auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Wartung des Gerätes
ist hinzuweisen. Er ist über die getroffenen Maßnahmen zur
Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung zu unterrichten
und darauf hinzuweisen, dass diese nicht nachteilig verändert
werden dürfen.
Fachpersonal
-
ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der La-
ge, die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Ge-
fahren selbständig zu erkennen.
Gasfachkraft
-
ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestim-
mungen in der Lage, Arbeiten an gastechnischen Anlagen auszu-
führen und mögliche Gefahren selbständig zu erkennen.
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