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Wartung - MHG GZ series Anleitung

Gas-geblasebrenner
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Wartung

8
Wartung
8.1
Wartung
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HINWEIS!
Die entsprechenden Vorschriften und Richtlinien des
Bestimmungslandes sind zu beachten!
Feuerungsanlagen sollten jährlich einmal überprüft werden. Hierzu
sagen die DIN 4755 und die DIN 4756:
Der Betreiber ist dafür verantwortlich , dass die Anlage aus Gründen
der Betriebsbereitschaft, Funktion und Wirtschaftlichkeit einmal im
Jahr durch einen Beauftragten der Herstellerfirma oder einen ande-
ren Sachkundigen überprüft wird. Hierbei ist die Gesamtanlage auf
ihre einwandfreie Funktion hin zu prüfen und aufgefundene Mängel
umgehend instand zu setzen.
ACHTUNG!
Geräteschaden durch unterlassene Wartung!
Wird die Anlage keiner jährlichen Wartung unterzo-
gen, verschleißen die Teile vorzeitig.
Deshalb:
- Gem. den Gewährleistungsbedingungen der MHG
Heiztechnik ist eine fachgerechte jährliche Wartung
vorgeschrieben.
GEFAHR!
Lebensgefahr durch elektrischen Strom!
Kontakt mit spannungsführenden Bauteilen führt zu
schwersten Verletzungen.
Deshalb:
- Arbeiten an der elektrischen Anlage nur von Elek-
trofachkräften ausführen lassen.
- Vor Beginn der Arbeiten elektrische Versorgung,
z.B. Heizungs-Notschalter, abschalten und gegen
Wiedereinschalten sichern.
- Den Betriebsschalter am Heizkessel auf „OFF" stel-
len.
- Bei Beschädigungen der Isolation Spannungsver-
sorgung sofort abschalten und Reparatur veranlas-
sen.
HINWEIS!
Verschraubungen bei der jährlichen Wartung auf Le-
ckagen prüfen. Defekte bzw. verschlissene Dichtun-
gen erneuern.
GZ 2 - GZ 4

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