Alle Gehäuseteile und Geräteöffnungen, z.B.
Luftein- und-austrittsöffnungen, müssenfrei von
fremden Gegenständen, Flüssigkeiten oder
Gasensein.
Die Geräte sollten mindestens einmal jährlich
durch einen Fachkundigen auf ihre
Arbeitssicherheit und Funktion überprüft werden.
Sichtkontrollen und Reinigungen können vom
Betreiber im spannungslosen Zustand durch-
geführt werden.
Sicherheitshinweise für
Montage-, Wartungs-
und Inspektionsarbeiten
Bei der Installation, Reparatur, Wartung oder
Reinigung der Geräte sind durch geeignete
Maßnahmen Vorkehrungen zu treffen, um
von dem Gerät ausgehende Gefahren für
Personen auszuschließen.
Aufstellung, Anschluss und Betrieb der
Geräte und Komponenten müssen innerhalb
der Einsatz- und Betriebsbedingungen
gemäß der Anleitung erfolgen und den
geltenden regionalen Vorschriften
entsprechen.
Regionale Verordnungen und Gesetze
sowie das Wasserhaushaltsgesetz sind
einzuhalten.
Die elektrische Spannungsversorgung ist
auf die Anforderungen der Geräte
anzupassen.
Die Befestigung der Geräte darf nur an den
werkseitig vorgesehenen Punkten erfolgen.
Die Geräte dürfen nur an tragfähigen
Konstruktionen oder Wänden oder auf
Böden befestigt bzw. aufgestellt werden.
Die Geräte zum mobilen Einsatz sind auf
geeigneten Untergründen betriebssicher
und senkrechtaufzustellen. Gerätefürden
stationären Betrieb sind nur in fest
installiertem Zustand zu betreiben.
Die Geräte und Komponenten dürfen
nicht
in
Bereichen
Beschädigungsgefahr
Die Mindestfreiräume sind einzuhalten.
Die Geräte und Komponenten erfordern
einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu
entzündlichen, explosiven, brennbaren,
aggressiven und verschmutzten Bereichen
oder Atmosphären.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht
verändert oder überbrückt werden.
mit
erhöhter
betrieben
werden.
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