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Sicherheitsvorschriften Für Den Betrieb - MAHA ZS SQUARE II series Originalbetriebsanleitung

Zwei-stempel-hebebühne
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ne aufgestellt werden.
• Die Standardausführung der Hebebühne darf nicht in explosions- und feuer-
gefährdeten Betriebsstätten, in Außenbereichen, in feuchten Räumen (z.B.
Waschhallen) oder außerhalb des Temperaturbereiches 5...40 °C aufgestellt
und in Betrieb genommen werden.
Pos: 20 /Produktfamilien/Alle Geräte/Überschriften/Überschriften 1.1/S/Überschrift 1.1: Sicherheitsvorschriften für den Betrieb @ 6\mod_1174482268953_6.docx @ 76825 @ 2 @ 1
1.7
Sicherheitsvorschriften für den Betrieb
Pos: 21 /Produktfamilien/Hebetechnik/- Archiv -/00
Hebetechnik Alle/Inhalte/Inhalt: WARNUNG - Sicherheitsvorschriften für den Betrieb HBZ_12pt @ 55\mod_1549267918500_6.docx @ 3115183 @ @ 1
WARNUNG
• Die ausführliche Betriebsanleitung beachten.
• Die gesetzlichen Bestimmungen zur Unfallverhütung einhalten.
• Persönliche Schutzausrüstung tragen.
• Die Standardausführung der Hebebühne darf nicht in explosions- und feuer-
gefährdeten Betriebsstätten, Außenbereichen, feuchten Räumen (z.B. Wasch-
hallen) oder außerhalb des Temperaturbereichs 5...40 °C betrieben werden.
• Zur Gewährleistung des sicheren Betriebs müssen vor der Bedienung der He-
bebühne alle Sicherheitseinrichtungen auf Funktion geprüft werden.
• Das Bedienpult (wenn vorhanden) muss so aufgestellt sein, dass der gesamte
Arbeitsbereich überblickt werden kann und die Not-Halt-Einrichtung frei zu-
gänglich ist.
• Tragende Teile müssen regelmäßig einer Sichtkontrolle unterzogen werden.
• Beleuchtung des Arbeitsplatzes liegt in der Verantwortlichkeit des Betreibers.
• Beim Befahren und Verlassen der Hebebühne dürfen sich keine Personen im
Gefahrenbereich aufhalten.
• Hebebühnen mit Hubstempel und Fahrflächen: Fahrzeuge mit kurzem Rad-
stand dürfen nur gehoben werden, wenn sich eine Achse vor und eine Achse
hinter dem Hubstempel befindet.
• Hebebühnen mit Radfreiheber: Vor dem Befahren und Verlassen der Hebebüh-
ne und des Radfreihebers sicherstellen, dass sich dieser in der unteren Grund-
stellung befindet.
• Kann der Gefahrenbereich nicht vollständig überblickt werden, muss ein zu-
sätzlicher Einweiser das Befahren / Verlassen der Hebebühne überwachen.
• Die Hebebühne darf nur in der Grundstellung und mittig befahren werden.
• Nach dem Befahren der Hebebühne das Fahrzeug gegen Wegrollen sichern.
• Hebebühnen mit Fahrflächen: Die Fahrzeugreifen dürfen beim Heben und Sen-
ken der Bühne nicht an der Abrollsicherung anliegen.
• Hebebühnen mit Fahrflächen: Veränderungen (z.B. Auflegen einer Erhöhung)
sind nur zulässig, wenn dadurch die Funktion der Endbegrenzungen weiterhin
gewährleistet ist (Schutzstellung von ≥ 0,1 m Höhe über den Fahrflächen).
• Die zulässige Traglast gemäß Typenschild darf nicht überschritten werden.
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BA322301-de

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