1. Einleitung
1.3 Verwendungszweck
Die Säulenhebebühne darf nur eingesetzt werden:
in Innenbereichen zum Anheben von nichtbe-
setzten Motorfahrzeugen.
zum Anheben von Fahrzeugen mit einer max.
Nutzlast von 4000 kg, 5500 kg oder 6000 kg, je
nach Hebebühnenvariante. Die zulässige Tragfä-
higkeit des Radfreihebers beträgt max. 3000 kg
bei korrekter Lastverteilung. Standardposition
in Fahrtrichtung in der Mitte. Befindet sich die
Hauptlast (z. B. Motor) jedoch ganz vorne oder
hinten gilt:
●
Haupthebebühne: vorne max. 2/3,
hinten 1/3 der Last oder umgekehrt.
●
für Radfreiheber: vorne max. 3/5,
hinten 2/5 der Last oder umgekehrt.
mit korrekt eingestellter verstellbarer Fahr-
schiene. Das Fahrzeug muss annähernd mittig
auf beiden Fahrschienen platziert werden.
gemäß den technischen Daten in Kapitel 7, in
technisch einwandfreiem Zustand.
1.4 Fehlanwendungen, Fehlverhalten
Bei fehlerhaftem Verhalten besteht ein Restrisiko für
Leben und Gesundheit der im Hebebühnenbereich
arbeitenden Personen.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden durch be-
stimmungswidrigen Gebrauch und Fehlverhalten.
Verboten ist:
Hochklettern oder Mitfahren auf der Säulenhe-
bebühne oder der Last.
Anheben, wenn Personen im Fahrzeug.
Anheben / Absenken, wenn Personen oder Tie-
re im Gefahrenbereich, insbesondere unter der
Hebebühne.
Ruckartiges Heben oder Senken. Hebebühne
darf nicht in Schwingungen versetzt werden.
Gegenstände hinunter oder hinauf werfen.
bei Einsatz eines Radfreihebers die Aufnahme
eines Fahrzeugs an unzulässigen Aufnahme-
punkten.
Anheben einer Last auf nur einer Fahrschiene
der Haupthebebühne oder der Radfreiheber.
Aufenthalt oder Arbeiten im Gefahrenbereich,
wenn diese nicht in die Verriegelungsposition
(Klinkenschienen) abgesenkt ist.
2
Einschalten bei fehlenden Sicherheits- oder
Schutzeinrichtungen (Beispiel Klinkensiche-
rungen nicht montiert).
Befahren bei falsch eingestellter verstellbarer
Fahrschiene.
Anheben von nicht in Kapitel 1.3 genannten
Lasten.
Anheben von Fahrzeugen mit Gefahrgut.
.
ein Einsatz im Freien oder in feuer- oder explo-
sionsgefährdeten Betriebsstätten.
Kfz-Wäsche auf der Säulenhebebühne.
ein Umbau jeglicher Art.
1.5 Innerbetriebliche Unfall, Gesund-
heits- und Umweltschutz-Informationen
Diese Betriebsanleitung beinhaltet nicht die vom
Betreiber der Säulenhebebühne zu erstellende in-
nerbetriebliche Betriebsanweisung.
Die innerbetriebliche Betriebsanweisung regelt das
Verhalten im Betrieb zur Vermeidung von Unfall,
Gesundheits- und Umweltgefahren.
Sie enthält auch wichtige Informationen zum Verhal-
ten bei einem Notfall, Erste-Hilfe-Maßnahmen etc.
Rev.D 2013_03_de