Betrieb
8.6 Maschine außer Betrieb nehmen
8.6
Maschine außer Betrieb nehmen
ACHTUNG
Stillstandschäden bei längerer Außerbetriebnahme
Wenn die Maschine länger als sechs Monate außer Betrieb genommen wird, dann führen
Sie die erforderlichen Maßnahmen für die Konservierung und Einlagerung durch.
Sachschäden an der Maschine sind sonst die Folge.
Protokollieren Sie die Außerbetriebnahme. Dieses Protokoll ist bei der Wiederinbetriebnahme
nützlich.
8.7
Maschine wieder in Betrieb nehmen
Wenn Sie die Maschine wieder in Betrieb nehmen, dann gehen Sie wie folgt vor:
● Sehen Sie das Protokoll der Außerbetriebnahme ein, und machen Sie die getroffenen
● Führen Sie die im Kapitel "Inbetriebnahme" aufgeführten Maßnahmen durch.
Siehe auch
Inbetriebnahme (Seite 75)
8.8
Störungen
8.8.1
Inspektion bei Störungen
Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Betriebsbedingungen wie z. B. Überlastung oder
Kurzschluss stellen Störungen dar und können die Maschine elektrisch oder mechanisch
überbeanspruchen.
Führen Sie nach solchen Störungen sofort eine Inspektion durch.
Beseitigen Sie die Störungsursache gemäß den genannten Abhilfemaßnahmen. Beseitigen
Sie auch die an der Maschine aufgetretenen Beschädigungen.
88
Maßnahmen zur Konservierung und Einlagerung wieder rückgängig.
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Betriebsanleitung 11/2018